Grundbuchberichtigung Jxxxx Zxxxx

  • Habe hier eine Anfrage und muss das Thema deswegen wieder ausgraben:
    Vor einiger Zeit hat der BGH mit Urteil vom 15.03.2013 - V ZR 156/12 entschieden, dass der Verein Z* J* sich selbst in die ihm verliehene Körperschaft des öffentlichen Rechts eingliedern kann. Welche Nachweise sind im GB-Verfahren zu fordern, wenn Grundbuchberichtgung beantragt wird?

    Laut BGH brauchen wir:
    1. Ein Gesetz der Körperschaft, in welchem Gesamtrechtsnachfolge angeordnet, der einzugliedernde Verein benannt und der Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Eingliederung eindeutig geregelt ist.
    2. Zudem muss sich der Verein der Regelungsbefugnis der Religionsgemeinschaft hinsichtlich einer Eingliederung und einer damit verbundenen Vermögensübertragung unterworfen haben.
    3. Ist ein eingetragener Verein eingegliedert und seine rechtliche Existenz beendet worden, hat die Körperschaft dies in entsprechender Anwendung von § 278 Abs. 1, § 198 Abs. 2 Satz 3 UmwG zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden.

    Könnte ich einen entsprechenden Vereinsregisterauszug verlangen?
    Würde ein solcher in Bundesländern reichen, in denen noch keine Zweitverleihung des Körperschaftsstatus erfolgt ist? :confused:

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Vielen Dank, Prinz, der Parallelthread ist sehr ergiebig. Ergänzend dazu könnte man wohl auch einen Vereinsregisterauszug als Nachweis genügen lassen, stimmts?

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

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