Hallo,
ich habe folgende zwei kleine Probleme:
Problem Nr.1:
VU hat u.a. Fahrverbot für 3 Monate, der Führerschein befindet sich schon in der Akte, Frist läuft noch bis Ende November. Jetzt kam ein Schreiben der Führerscheinstelle: der VU hat freiwillig auf seine Fahrerlaubnis verzichtet, Führerscheinstelle bittet deshalb um Rücksendung des Führerscheines.
Geht das überhaupt? Theoretisch kann er den Verzicht doch widerrufen, oder? Meiner Meinung nach kann ich den FS erst nach Ablauf der Frist an die Behörde senden, was die dann damit machen, is mir ja eigentlich egal. Aber innerhalb der Fahrverbotsfrist muss der FS doch in amtlicher Verwahrung sein, da zählt doch wohl nicht die FS-Behörde dazu, oder?
Problem Nr. 2:
VU ist verschwunden. EMA-Anfrage ergab nix, Reviererhebung / Nachschau ergab auch nur, dass niemand weiß, wo er ist. Was mach ich denn jetzt? Den Fall hab ich zum ersten Mal. Haftbefehl geht doch auch nur, wenn ich die Adresse weiß. Oder schreibe ich ihn gleich zur Fahndung aus?
Danke schon mal.