Hallo ihr Lieben,
auch ich habe hier eine Frage zu:
Bei mir hat die Kindesmutter die alleinige elterliche Sorge und das Kind soll nun denNachnamen der Pflegemutter tragen. Die Kindesmutter ist damit einverstanden undwürde auch einen entsprechenden Antrag stellen, allerdings weiß niemand derBeteiligten, welche Behörde hierfür zuständig ist und somit kommen sie in dieRechtsantragstelle.
Wenndie Kindesmutter, die die alleinige elterliche Sorge hat, den Antrag beimStandesamt stellt, müsste die Namensänderung doch durchgehen, oder?
DasFamiliengericht ist hierfür meiner Meinung nach nicht zuständig, weil dieMutter ja mit der Namensänderung einverstanden ist.