Wohungserbbaurecht - Zustimmung Eigentümer

  • Hallo zusammen,

    mit liegt ein Übertragungsvertrag vor, wonach ein Wohnungserbbauberechtigter seinen hälftigen Anteil auf den anderen Wohnungserbbauberechtigten überträgt.
    Im BV des Erbbau-GB heißt es u. a.:
    "Zur Veräußerung des Erbbaurechts oder Teilen des Erbbaurechts, wozu auch Wohnungs- und Teilerbbaurechte gehören.......ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erfoderlich".

    Gilt das Zustimmungserfodernis damit auch für die Übertragung des 1/2 Anteils am Wohnungserbbaurecht??

    :gruebel:


  • Gilt das Zustimmungserfodernis damit auch für die Übertragung des 1/2 Anteils am Wohnungserbbaurecht??


    Würde sagen: Ja!

    Denn sonst ließe sich das Zustimmungserfordernis ja leicht umgehen, indem man erst den einen 1/2 Anteil überträgt und dann den 2.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Auch die Veräußerung eines MitEigtAnteils ist zustimmungspflichtig. Insoweit gilt nichts anderes als für die "normale" Veräußerungsbeschränkung nach dem WEG (hierzu: OLG Celle Rpfleger 1974, 438).

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