Hallo zusammen,
mit liegt ein Übertragungsvertrag vor, wonach ein Wohnungserbbauberechtigter seinen hälftigen Anteil auf den anderen Wohnungserbbauberechtigten überträgt.
Im BV des Erbbau-GB heißt es u. a.:
"Zur Veräußerung des Erbbaurechts oder Teilen des Erbbaurechts, wozu auch Wohnungs- und Teilerbbaurechte gehören.......ist die Zustimmung des Grundstückseigentümers erfoderlich".
Gilt das Zustimmungserfodernis damit auch für die Übertragung des 1/2 Anteils am Wohnungserbbaurecht??
Wohungserbbaurecht - Zustimmung Eigentümer
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Gilt das Zustimmungserfodernis damit auch für die Übertragung des 1/2 Anteils am Wohnungserbbaurecht??
Würde sagen: Ja!
Denn sonst ließe sich das Zustimmungserfordernis ja leicht umgehen, indem man erst den einen 1/2 Anteil überträgt und dann den 2. -
Im Zweifel, ja! Vielleicht hilft ein Blick in die Erbbaurechtsbewilligung.
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Auch die Veräußerung eines MitEigtAnteils ist zustimmungspflichtig. Insoweit gilt nichts anderes als für die "normale" Veräußerungsbeschränkung nach dem WEG (hierzu: OLG Celle Rpfleger 1974, 438).
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