Ich bin gerade etwas überfordert.
Habe eine Klage eingereicht, die nur unter der Voraussetzung, dass PKH bewilligt wird, auch als erhoben gelten soll. Nun stellt sich im Bewilligungsverfahren heraus, dass von falschen Voraussetzungen ausgegangen wurde und die Klage keinen Erfolg hätte.
Wir haben also den Antrag auf PKH zurückgenommen. Klagerücknahme erübrigt sich, da die ja nur bei Bewilligung von PKH hätte erhoben werden sollen.
Nun stellt sich mir die Frage, ob für das PKH-Bewilligungsverfahren beim Landgericht Gerichtskosten entstehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieses Verfahren kostenlos ist....
Weiß jemand einen Rat???