Beurteilungssystem

  • kommt aber sowieso niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiemals 1000mal von der Justizministerkonferenz beschlossen und bereits 1001mal vom Finanzminister abgeschossen (dieser komischer Verein, der für eine Kreditkartenfirma wirbt und eine Zeitschrift herausgibt (BDR)) hat mit seinem A12-Ansatz als Einstiegsamt schon vorab jede Diskussion getötet.

  • Wenn schon die Grund- und Hauptschullehrer, die an der PH studiert haben, mit A12 anfangen, warum dann nicht der Rechtspfleger, der an der FH studiert hat?
    Außer dem, dass die Lehrer eine größere Lobby haben, sehe ich keinen vernünftigen Grund für eine Schlechterstellung der Rechtspfleger -ob mit oder ohne BDR-.

    Die Ausbildung ist schließlich vergleichbar.

  • :keinkom:

  • Weiterer Sargnagel für die "Topfwirtschaft"...


    Das kann ich dem zitierten Beschluss nicht entnehmen. Nach meiner Lesart verlangt das OVG lediglich eine (auch für Dritte) nachvollziehbare Begründung für die besondere Bewertung höherwertiger Tätigkeiten.

    Und mal Hand auf's Herz: Die Wertigkeit einer Tätigkeit daran festzumachen, dass sie "besonders eilbedürftig" ist oder gar "weniger beliebt" ist, ist schon hanebüchen. Dass sich eine Justizverwaltung damit bis zum OVG treiben lässt ist traurig und hoffentlich ein bedauerlicher Einzelfall.

  • Hier in Hessen ist es jetzt so weit. Nach Änderung der Richtlinien sollen wir alle neu beurteilt werden und uns wurde schon angekündigt, dass die Beurteilungen nun alle schlechter ausfallen müssten. Die Wachtmeister haben ihre Beurteilungen schon bekommen und sind voll bedient. Gibt es schon Erfahrungen von Kollegen an anderen Gerichten in Hessen?

  • Viel Erfolg.

    Die richterlichen KollegInnen, die von erfolgreichen Klagen berichten, setzen dies allerdings in den Zusammenhang mit spezialisierten Anwälten und Honorarvereinbarungen mit 5 Stellen.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • Danke schön! Ich habe einen von einem befreundeten RiVG empfohlenen RA und Rechtsschutz vom DBB.

    Ich möchte mich außerhalb der Justiz bewerben und mit den Beurteilungen, die in Hessen nach Änderung der Beurteilungsrichtlinien erteilt werden, ist das schlechterdings nicht möglich.

    Und sich auf den Standpunkt zu stellen, wir geben uns jetzt mal neue Beurteilungsrichtlinien ohne sog. „Überleitungsmatrix“, stufen alle Beurteilungen runter, weil wir vorher das „Sehr gut“ inflationär vergeben haben, und müssen die Leistungsverschlechterung deshalb dann nicht begründen, ist meiner Meinung nach schon fast bösartig. So kann man auch Personal vom Wechsel abhalten…

  • Und sich auf den Standpunkt zu stellen, wir geben uns jetzt mal neue Beurteilungsrichtlinien ohne sog. „Überleitungsmatrix“, stufen alle Beurteilungen runter, weil wir vorher das „Sehr gut“ inflationär vergeben haben, und müssen die Leistungsverschlechterung deshalb dann nicht begründen, ist meiner Meinung nach schon fast bösartig. So kann man auch Personal vom Wechsel abhalten…

    So lief es damals bei der Umstellung des Beurteilungssystems in Niedersachsen....berichte mal, wie es bei dir ausgeht.

  • Und sich auf den Standpunkt zu stellen, wir geben uns jetzt mal neue Beurteilungsrichtlinien ohne sog. „Überleitungsmatrix“, stufen alle Beurteilungen runter, weil wir vorher das „Sehr gut“ inflationär vergeben haben, und müssen die Leistungsverschlechterung deshalb dann nicht begründen, ist meiner Meinung nach schon fast bösartig. So kann man auch Personal vom Wechsel abhalten…

    So lief es damals bei der Umstellung des Beurteilungssystems in Niedersachsen....berichte mal, wie es bei dir ausgeht.

    So lief es vor etlichen Jahren auch in Schleswig-Holstein. Dumm nur, wenn sich nicht alle daran halten: Dann gibt es nicht "nur" Probleme bei einem Wechsel in einen anderen Bereich, sondern auch bei Beförderungen innerhalb der Justizverwaltung..... :evil:

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Das regt mich auch auf aus den schon angeführten Gründen. Klar, können am Ende der Laufbahn nicht alle sehr gut sein, aber es verschlechtert dann doch die Chancen. Es gibt für NRW wohl Rechtsprechung, dass die Welle zulässig ist.

  • Ich möchte mich außerhalb der Justiz bewerben und mit den Beurteilungen, die in Hessen nach Änderung der Beurteilungsrichtlinien erteilt werden, ist das schlechterdings nicht möglich.

    Und sich auf den Standpunkt zu stellen, wir geben uns jetzt mal neue Beurteilungsrichtlinien ohne sog. „Überleitungsmatrix“, stufen alle Beurteilungen runter, weil wir vorher das „Sehr gut“ inflationär vergeben haben, und müssen die Leistungsverschlechterung deshalb dann nicht begründen, ist meiner Meinung nach schon fast bösartig. So kann man auch Personal vom Wechsel abhalten…

    Naja, man kann das auch anders sehen.

    Ich kenne zwar die hessische Beurteilungsrichtlinie nicht - weder die alte, noch die neue, aber wenn früher das "Sehr gut" inflationär vergeben wurde und man sich nun den Beurteilungsrichtlinien der anderen Länder annähert (so interpretiere ich zumindest die bisherigen Aussagen), dann ist das richtig so.

    Gerade wenn man sich außerhalb der Justiz bewirbt. Denn wenn man deinen Gedanken folgt, war es bisher umgekehrt höchst ungerecht, weil alle Leute aus Hessen den Bewerbern aus anderen Ländern gegenüber im Vorteil waren, denn die hatten ja "gut" oder "sehr gut", währen die anderen nur ein "übertrifft teilweise" o.ä. hatten.

    Abgesehen davon: Dienstliche Beurteilung ≠ Arbeitszeugnis.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • (...)

    Ich möchte mich außerhalb der Justiz bewerben und mit den Beurteilungen, die in Hessen nach Änderung der Beurteilungsrichtlinien erteilt werden, ist das schlechterdings nicht möglich.

    Und sich auf den Standpunkt zu stellen, wir geben uns jetzt mal neue Beurteilungsrichtlinien ohne sog. „Überleitungsmatrix“, stufen alle Beurteilungen runter, weil wir vorher das „Sehr gut“ inflationär vergeben haben, und müssen die Leistungsverschlechterung deshalb dann nicht begründen, ist meiner Meinung nach schon fast bösartig. So kann man auch Personal vom Wechsel abhalten…

    :thumbup:

    Finde ich gut, dass Du Dich wehrst. Genau Dein Argument ging mir auch durch den Kopf. Die Beurteilenden haben offensichtlich nur den justizinternen Bereich vor Augen und können sich wohl nicht vorstellen, dass man sich auch außerhalb umsieht. Nachdem ich meine Beurteilung in der Hand hatte, war genau DAS meine erste Reaktion darauf. Berichte bitte, wie es ausging!

    M. E. weichen die Richtlinien auch gar nicht so sehr voneinander ab. Dass die Richtlinien früher (oder auch jetzt?) in der Praxis nicht "richtig" angewendet wurden, kann m. E. nicht zulasten der Beurteilten gehen. Zumal man mit der jetzt vorgenommenen unterschiedslosen Herabstufung aller (außer denen, die befördert werden sollen ;) ) die angeblich eigentlich beabsichtigte Ausschöpfung des Beurteilungsrahmens gerade nicht erreicht.

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