Beurteilungssystem

  • In Niedersachsen gibt es ja jetzt ein neues Beurteilungssystem. Für die Noten 1 und 2 gibt es geringe Quoten und der Rest landet in 3. Das Ganze wird in Beurteilerkonferenzen ausgehandelt. Dabei ist entscheidend, wie gut der eigene Amtsleiter sich durchzusetzen und ob er "Verbündete" gewinnen kann. Die Quote wird zumindest im hiesigen Bereich wohl mal unterschritten aber der Spielraum für eine Überschreitung nicht genutzt. Es soll auch schon Klagen gegen das Beurteilungssystem geben. Aber da es hier gerade erst eingeführt wurde, kann das nur andere Bundesländer betreffen, oder? Mich würden diese Entscheidungen interessieren. Weiß jemand Näheres?

  • Hallo Line,

    soweit ich weiß, gibt es hier angeblich Klagen von Wachtmeistern gegen das System.

    Außerdem gibt es nach meinen Infos diese Quoten offiziell gar nicht, da dazu wohl die Zustimmung der Personalrates fehlte. Inoffiziell werden sie trotzdem zugrunde gelegt.

    In meinen Augen ist das ganze eine Farce, weil mal wieder offenbar nicht in erster Linie nach Leistung beurteilt wird, und ein Skandal, weil das System m.E. offensichtlich rechtswidrig ist.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • In Niedersachsen gibt es ja jetzt ein neues Beurteilungssystem. Für die Noten 1 und 2 gibt es geringe Quoten und der Rest landet in 3. Das Ganze wird in Beurteilerkonferenzen ausgehandelt. Dabei ist entscheidend, wie gut der eigene Amtsleiter sich durchzusetzen und ob er "Verbündete" gewinnen kann. Die Quote wird zumindest im hiesigen Bereich wohl mal unterschritten aber der Spielraum für eine Überschreitung nicht genutzt. Es soll auch schon Klagen gegen das Beurteilungssystem geben. Aber da es hier gerade erst eingeführt wurde, kann das nur andere Bundesländer betreffen, oder? Mich würden diese Entscheidungen interessieren. Weiß jemand Näheres?



    Ich stelle mir immer die Frage nach dem "Warum". Es wir doch weder nach Leistung bezahlt, noch nach Leistung befördert.
    Sitzt man auf einer Funktionsstelle und das Gericht hat ne Stelle bekommen, wirste auch befördert. Für mich sind diese Beurteilungen alle überflüssig.

  • Weiß jemand, welchen "Aufhänger" die Klagen der Wachtmeister haben und wie weit sie gediehen sind?
    Wenn es offiziel die Quote mangels Zustimmung des Personalrats nicht gibt, wundert es mich, warum die Personalräte jetzt nicht mosern und sich für ihre Leute einsetzen. Da hört man gar nichts! Und vom Berufsverband? Habe ich auch noch nichts gehört!
    In welchen Bundesländern gibt es dieses System eigentlich noch?

  • Hallo Himmel,
    auf einer Funktionsstelle zu sitzen, bringt hier nichts.
    Die Stellen werden im Landgerichtsbezirk ausgeschrieben und mit einer Drei oder auch Zwei kann man es gleich sein lassen.

  • In Schleswig-Holstein wird so was "Koordinierungsgespräche" auf Direktorenebene (für Rechtspfleger) genannt. Die gibt es offiziel aber gar nicht, da Rechtspfleger aber auch (stellvertretene) Geschäftsleiter sind, ist die Geheimnisteuerei quatsch. Meines Erachtens sollte man
    a) eine Einheitslaufbahn einführen oder
    b) Listenplätze verteilen. Wenn mal ein "Überflieger" vorbeizieht, kann man eben nur staunen.

  • Sowas war mal in NRW angedacht, ich weiss nicht, wie das z.Z. aussieht.

    Da gibts neue Beurteilungen und Quoten für Noten. Das sollte mit einem leistungsbezogenen Bezügeanteil gekoppelt werden:

    Gute Note = mehr Geld, schlechte Note = weniger Geld.

    Und nun sach mir mal einer, wie das an einem zwei Mann Gericht funktioklappen soll :wechlach::wechlach::wechlach::wechlach:

  • @Jojo
    Einer arbeitet mehr und der andere weniger. Nach der ersten Beförderung kann man das dann umdrehen.

    Im Ernst:
    Aus Bayern (normale Gerichtbarkeit) kenne ich das so, dass man Mehrpunkte bekommt
    a) durch Wenigerpunkte bei anderen Kollegen desselben Ranges
    b) durch Punkte anderer Gerichte, die irgendwie welche übrig haben
    c) durch Vergabe eines Zusatzpunktes durch das OLG, wenn a und b nicht funktionieren und der Zusatzpunkt gut begründet werden kann

    In diese Richtung würde ich mal Erkundigungen einziehen. Da gibt es sicher irgendwas, denn die Oberbehörden, die ja sonst mit Punkten nicht schlecht dastehen, haben das Problem ja grundsätztlich auch.

    Wenn es aber ohnehin keine Beförderungsplanstellen gibt, könnt Ihr Euch das wohl sparen, denn dann helfen auch Bestnoten nicht weiter. Im Umkehrschluss können natürlich sehr ausreichend vorhandene Beförderungsplanstellen dazu führen, dass auch mit "nur" durchschnittlicher Leistung befördert wird; dann würde sich die Punkteproblematik aus einem anderen Grund erledigt haben.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Das mit den Beurteilungen ist doch wirklich alles eher subotptimal! Wie will ein Geschäftsleiter, der seit 15 Jahren in der Verwaltung sitzt und mit der "normalen" Arbeit eines Rpfls nichts mehr zu tun hat, beurteilen, ob ich gut arbeite oder nicht? Davon mal abgesehen, hab ich die Erfahrung gemacht, dass es bei Beförderungen vor allem auf zwei Sachen ankommt: 1. Wie gut sind die Kontakte zu den Entscheidungsträgern? und 2. Wie lange ist man schon dabei? Habe das jetzt gerade bei einer Beförderung erlebt, dass jemand, von dem bekannt ist, dass er nicht gut arbeitet, befördert wird, weil er halt dran ist....

  • Hallo Himmel,
    auf einer Funktionsstelle zu sitzen, bringt hier nichts.
    Die Stellen werden im Landgerichtsbezirk ausgeschrieben und mit einer Drei oder auch Zwei kann man es gleich sein lassen.



    Hier ist das Verhältnis der Beförderungen ungefähr 10:1. Wenn man nicht auf einer Funktionsstelle sitzt (wofür man ja meistens auch nichts kann) wartest Du ewig.

    Das mit den Beurteilungen ist doch wirklich alles eher subotptimal! Wie will ein Geschäftsleiter, der seit 15 Jahren in der Verwaltung sitzt und mit der "normalen" Arbeit eines Rpfls nichts mehr zu tun hat, beurteilen, ob ich gut arbeite oder nicht? Davon mal abgesehen, hab ich die Erfahrung gemacht, dass es bei Beförderungen vor allem auf zwei Sachen ankommt: 1. Wie gut sind die Kontakte zu den Entscheidungsträgern? und 2. Wie lange ist man schon dabei? Habe das jetzt gerade bei einer Beförderung erlebt, dass jemand, von dem bekannt ist, dass er nicht gut arbeitet, befördert wird, weil er halt dran ist....



    Mein Reden....

  • Das mit den Beurteilungen ist doch wirklich alles eher subotptimal! Wie will ein Geschäftsleiter, der seit 15 Jahren in der Verwaltung sitzt und mit der "normalen" Arbeit eines Rpfls nichts mehr zu tun hat, beurteilen, ob ich gut arbeite oder nicht?



    Also hier beurteilt uns kein Geschäftsleiter sondern der Direktor höchstpersönlich, der allerdings leider noch weniger Ahnung hat. Dafür macht er es sich jetzt umso einfacher. Akten wurden dieses Mal (nach den neuen Beurteilungsrichtlinien) gar nicht angefordert, wären denke ich auch zuviele gewesen, da hätte er wohl so schlappe 180 Akten durchackern müssen (9 zu Beurteilende je 20 Akten :D). Haben glaube ich alle ne 3 bekommen. Also ich auf jeden Fall, weil war im April erst befördert worden und da kann man dann ja nur wieder mit ner 3 anfangen (lt. nicht ganz so offiziellen Richtlinien). Wohl gemerkt bearbeite ich das gleiche wie vor der Beförderung (und auch wie mein Kollege, der ist allerdings Oberamtsrat).

    Ne Einheitslaufbahn wär schon schön, träumen wir also weiter.

    Das blöde ist halt, dass wir als Rechtspfleger in das "normale" Beamtenschema nicht reinpassen.

  • Beurteilungen waren für den gut arbeitenden Mitarbeiter immer eine Farce und werden es auch immer bleiben, egal welche Absprachen, Richtlinien pp. ihnen zugrunde gelegt werden. Eventuell einzig wirkliche -ich meine wirklich wirkliche, nicht die ausschließlich subjektiv zu wirklichen gemachten- Über- oder Unterflieger lassen sich einigermaßen verläßlich rausfiltern. Das Gros aber wird nach ziemlich subjektiven und gezwungenen Kriterien oder Nuancen zur Beförderung bzw. Nichtbeförderung gefiltert.

  • Über- und Unterflieger

    Ist ein stiller Zeitgenosse, der in seinem Zimmerlein prima Grundbuchsachenbearbeitet, aber von niemanden bemerkt wird, ein Unterflieger.

    Wie sitzt da noch im Zimmer 594? Ist das ein Rechtspfleger? Was macht der eigentlich? Noch nie was von dem gehört, muß ja wohl ne null sein.

    Oder der Typus Kuchenbacker, immer und überall dabei, oranisiert die Bilderausstellung der örtlichen Künstler im Saaltrackt ist natürlich in jedem Festtagskomitee und auch im Personalrat oder bereitet die Personalratswahl mit vor, ist bei jeder Kaffeerunde dabei und hat auch immmer was gefälliges zu sagen. Ab und zu wird beim Personalreferenten auch Blätter gefegt.
    Ein Überflieger?

    Wer kann denn den Grundbuchrechtspfleger kontrollieren, der einfach alles einträgt, die Notare sind zufrieden. Der bekommt vielleicht noch Blumen, der Zweifler wird zum Chef zitiert und muss sich erstmal wegen seiner schulmeisterlichen Art rechtfertigen.

  • Da finde ich unsser System ganz gut. Hier wird man von den Gruppenleitern/Abteilungsleitern, die auch (neben der Verwaltung) normale Rechtspfleger sind, beurteilt. Die haben den besten Überblick, welcher Rpfl wie arbeitet. Im Vertretungsfall wird dann halt vermehrt aus dem Pensum gezogen, dessen Rpfl als nächstes beurteilt werden muss. Da ist dann nix mit Akten raussuchen und vorlegen. Das passiert so nebenbei, dass man es gar nicht mitbekommt.
    Zweitbeurteiler ist der Direx, der (meistens) nur seinen Willi unter die Beurteilung macht und nur mal nachhakt, wenn die Beurteilung stark aus dem Rahmen fällt (sei es nach unten oder nach oben).

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Ich finde das gesamte Beurteilungssystem überflüssig. Meine Erahrungen dazu habe ich ( mit einem dicken Hals ) ja bereits deutlich gemacht.

    Eine einheitliche Sonderlaufbahn halte ich für am gerechtesten, Kollegen, die zusätzliche Tätigkeiten übenehmen, können ja mit Bonuszahlungen belohnt werden.

    Alles andere halte ich für schnick-schnack!

  • Da finde ich unsser System ganz gut. Hier wird man von den Gruppenleitern/Abteilungsleitern, die auch (neben der Verwaltung) normale Rechtspfleger sind, beurteilt.



    Das ist ja schön und gut, sofern man an einem Gericht sitzt, welches denn groß genug ist um Gruppen-/Abteilungsleiter zu haben. Nur an kleineren Gerichten gibts sowas halt nicht.

  • In Schleswig-Holstein sind neue Beurteilungsrichtlinien eingeführt worden. Ziel war zunächst wieder alle auf einen Stand zu bringen :gruebel:. D. h. alle die bislang mit einer zwei oder drei beurteilt waren, erhielten jetzt ein "geeignet" (= drei), die die bislang eine eins hatten, wurden immerhin als "gut geeignet" (= zwei) eingestuft. Darüber gibt es die neue Stufe "hervorragend geeignet". Mal abgesehen, dass ich durch diese neue Beurteilung so schlecht wie nie bin :mad: (war seit Beginn mit einer zwei dabei ...), haben sich auch nicht alle Landgerichtsbezirke vollständig an diese "Richtlinie" gehalten. Naja, wer Karriere machen möchte, ist hier wohl eh falsch. Habe auch schon mehrfach gehört: Ach, Frau ..., kommt Zeit kommt "sehr gut". :daumenrun Zur Mitarbeitermotivation trägt sowas nicht gerade bei.

  • Motivation? Was´n das?

    Wer definiert mir mal den Begriff "Beförderung".

    Ich finde es eher demotivierend, wenn man nach fünf Jahren Gehaltsstillstand im Jahr 2007 doch die beachtliche Nettolohnerhöhung von 9,56 € erhält.

    Wenn ich ganz ehrlich bin, habe ich für mich das Thema "Beförderung" ganz weit an den Rand geschoben... .
    Wichtig ist für mich allein, dass mir die Arbeit Spass macht ...und noch tut sie das.

  • @ Zubbel: Da stimme ich Dir zu. Mir macht die Arbeit im Großen und Ganzen auch gottseidank noch Spass und das ist mir auch wichtiger als das große Geld (wobei wir eigentlich doch auf relativ hohem Niveau jammern, oder ?). Allerdings ist es schon ein verrücktes System auf der einen Seite wird über eine leistungsgerechte Besoldung diskutiert und in der Praxis hört man dann, dass man einfach nur (lange, lange, lange) warten muss, bis man befördert wird.

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