Rechtsmittel bei Ablehnung Strafanzeige

  • Hallo,

    ich stelle heute eine Frage für jemand anderen. Und zwar geht es darum, daß Strafanzeige gegen eine Person wegen Untreue (im großen Stil )erstattet wurde. Der Antrag wurde von der Rechtsantragsstelle der Staatsanwaltschaft eines anderen Gerichts aufgenommen und diese hat auch absolut befürwortet der Sache nachzugehen, da der Sachverhalt eindeutig ist.

    Der zuständige Staatsanwalt hat dann entschieden das kein Verfahren eröffnet wird, dagegen wurde Beschwerde eingelegt und auch die nächsthöhere Instanz (ich glaub STA beim OLG) zur Entscheidung herangezogen. Beide haben abgelehnt etwas zu tun mit zum Teil echt hanebüchernen Begründungen.

    Es handelt sich um eine heikle Angelegenheit und es wären bei ordnungs-
    gemäßer Verfolgung der Straftat hochrangige Politiker in Schwierigkeiten.
    Die Vermutung liegt nahe, daß die Sache deswegen abgewiegelt wird.

    Meine Frage ist nun, kann man gegen die Ablehnung sonst noch weiter vorgehen? Gibt es noch ein weiteres Rechtsmittel?

    Für Hinweise bedankt sich ganz herzlich
    Mia

  • Ich bin zwar in der Ermittlung nicht so fit, werde aber mal ne Antwort versuchen:

    Bei der Einstellung nach § 170 II StPO gibt es dass Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO.
    Nach Absatz 1 kann man sich beim Vogesetzten Beamten der StA beschweren.
    Falls dieser auch ablehnt, kann man nach § 172 II S.1 StPO gegen den ablehnenden Bescheid des Vorgesetzten binnen einem Monat eine gerichtliche Entscheidung beantragen. Darüber entscheidet dann das OLG. (Achtung:Unterzeichnung eines RA notwendig)

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