abgetrennter Versorgungsausgleich - Terminsgebühr?

  • Hier wurde in einer Ehesache der Versorgungsausgleich abgetrennt.

    bezüglich des VA wurde im einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss entschieden.

    Kann mir jemand kurz schreiben, ob es sich beim VA um ein Verfahren handelt "für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist", sodass eine Termninsgebühr entsteht?

  • Über den Versorgungsausgleich ist doch schon im Scheidungstermin mitverhandelt worden. Für die Entscheidung im schriftlichen Verfahren gibt es keine extra Terminsgebühr mehr. Der VA erhöht nur den Streitwert.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

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