unnötige Pflegerbestellung

  • Opa schenkt seinem minderjährigen Enkel ein Grundstück und behält sich selbst einen Nießbrauch vor, bei dem er auch die außergewöhnlichen Lasten trägt. Das Grundstück ist ansonsten unbelastet.
    M.E. dürften die Eltern vertreten (§§ 1629 II, 1795 I Ziff. 1 BGB (-) weil lediglich rechtlich vorteilhaft). Vorliegend wurde jedoch ein Ergänzungspfleger bestellt und dessen Erklärungen familiengerichtlich genehmigt.
    Nun mein Problem: Darf ich die Prüfung des Familiengerichts anzweifeln und äußern, dass der Pfleger als Nichtberechtigter gehandelt haben könnte, so dass die Eltern genehmigen müssten? Oder muss ich die Pflegerbestellung als gegeben hinnehmen? Den Antrag zur Pflegerbestellung hatte übrigens der den Kaufvertrag beurkundende Notar gestellt.

  • Grundsätzlich wie juris2112. Allerdings hätte dann m.E. das Vormundschaftsgericht das Pflegerhandeln genehmigen müssen und nicht das Familiengericht.

    Bevor man darüber nachdenkt, ob die Genehmigung durch ein evtl. unzuständiges Gericht hier schädlich wäre, sollte der Sachverhalt diesbezüglich evtl. noch überprüft werden.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wie Ulf zutreffend bemerkt, war für die Genehmigung des Pflegerhandelns das VormG und nicht das FamG zuständig. Gleichwohl ist die erteilte Genehmigung des FamG wirksam (Keidel/Kuntze/Winkler/Zimmermann § 7 RdNr.26 b).

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