Alle die wie ich heute im Gericht rumwuseln, einen schönen Tag!
Ich habe folgendes Problem!
VU saß bis Ende August in der JA, zuständig das dortige Gericht. Die Vollstreckung der Jugendstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt und die Vollstreckung an ein anderes Gericht abgegeben.
Ich vollstrecke hier noch den Wertverfall von 700,-€.
Jetzt wollte ich diese Vollstreckung auch an das Gericht abgeben, wo die Bewährungsaufsicht läuft, da der VU nicht mehr in meinem Gerichtsbezirk wohnt.
Analoge Anwendung § 85 II JGG - oder????
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