Bestandteilszuschreibung

  • Hallo und guten Tag!

    Folgender Problemfall, der an die Grenzen meines ZVG-Wissens stößt: :gruebel:

    Zur Versteigerung steht ein Hotel/Restaurant inkl. Grundflächen für Parkplätze und Nebengebäude. VKW ist mit T€ 850 festgesetzt, davon T€ 200 für das Inventar.

    Durch eine Bestandteilszuschreibung (BGB § 890 Abs 2, § 1131) vor Beschlagnahme sind die Belastungen in Abt. III erst auf den zweiten Blick zu durchschauen. Die zugeschriebenen Flurstücke sind noch vorhanden (ehem. BV/2), aber sämtlichst mit dem vorhanden Bestand (ehem. BV/1) zu einem Grundstück im BV (neu BV/3) verschmolzen. Das AG hat für die zugeschriebenen Flurstücke (nach Vorgabe des SV) einen VKW von T€ 55 festgesetzt (Parkplatz und Nebengebäude). Das Inventar bezieht sich nicht auf die Zuschreibung.

    Belastungen Abt. III ergeben sich wie folgt:
    III/1 ff. auf Altbestand (alt BV/1) GS T€ 1.330 für X-Bank. Auf den zugeschriebenen Flurstücken geht dieser GS eine Sicherungshypothek über T€ 64 vor (III/5). Die Gläubigerin der SichHyp ist dem Verfahren - die zugeschriebenen Flurstücke betreffend - beigetreten, Einzelausgebote für den ZV-Termin sind bereits beantragt (werden gem. Ziff. 11.4 Einleitung ZVG Stöber, 17. Aufl. auch zugelassen).

    Jetzt kommt auch schon die Frage: Sollte das mögliche Gesamtausgebot höher sein, als die Summe der Einzelausgebote (alle zuschlagfähig), wird der Zuschlag auf das Gesamtausgebot erteilt. Was passiert, wenn die Gläubigerin der SichHyp vor Zuschlagsverkündung die einstw. Einstellung bewilligt und die SichHyp damit bestehen bleibendes Recht werden würde? Ist dann die Zuschlagserteilung auf das Gesamtausgebot noch irgedwie möglich? Kann die Gläubigerin der SichHyp dieses Spiel mehrmals durchführen? Ist ggf. mit weiteren Überraschungen im Termin zu rechnen? Habe hierzu im Stöber nur § 63 Ziff. 7.8 gefunden. Reicht mir aber nicht als Aussage.

    Freue mich über jede Stellungnahme!

  • Hallo Elmar,
    das sind so die Fälle, von denen, glaube ich, jeder von uns hofft, sie nie auf den Tisch zu bekommen. Bisher hatte ich soetwas in der Praxis auch noch nicht.
    Ich kann deshalb auch nur einen Gedankengang äußern, der mir seit Deinem Posting durch den Kopf geht. Originär ist das kein Fall in Bezug auf die Frage, Einzelausgebot, Gesamtausgebot oder beides, denn es handelt sich im grundbuchlichen Sinne um ein Grundstück.
    III/1 hat sein Wahlrecht ausgeübt und sich entschieden, das ganze Grundstück (bestehend aus ehemals BV 1 und BV 2) versteigern zu lassen.
    Damit sind Einzelausgebote nicht möglich. Es kann nur BV 3 insgesamt versteigert werden. (Hätte sich III/1 dafür entschieden -was möglich gewesen wäre- nur den Antrag bzgl. BV 1 zu stellen, würde die Beschlagnahme BV 2 garnicht treffen. Wäre III/5 dann "beigetreten", hätte auch bzgl. BV2 angeordnet werden müssen und wir hätten zwei voneinander völlig getrennte Verfahren. Also relativ problemlos.)
    Die Frage ist jetzt für mich, wenn im Ausgangsfall III/5 beitritt, ob dann überhaupt noch Einzelausgebote möglich sind. Vorstellbar wäre für mich auch, daß das ganze Grundstück versteigert wird und das gG sich nach beiden Gläubigern richtet, d.h. lastenfrei, wenn beide betreiben oder auf BV 2 belastet, wenn III/5 einstellen läßt.
    Wie gesagt, nur so ein Gedankengang. Vielleicht haben die Kollegen ja noch andere Ideen.

  • Mein erster Gedanke war auch, dass da doch eigentlich nur das gesamte Grundstück versteigert werden kann. Wenn die Bestandteilszuschreibung vor Beschlagnahme erfolgte, ist doch von der Beschlagnahme das Gesamtgrundstück erfasst, oder? :confused:
    Aber ich muss da erstmal noch einen Blick in de Kommentare werfen ...

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Zitat von Stefan

    Die Frage ist jetzt für mich, wenn im Ausgangsfall III/5 beitritt, ob dann überhaupt noch Einzelausgebote möglich sind. Vorstellbar wäre für mich auch, daß das ganze Grundstück versteigert wird und das gG sich nach beiden Gläubigern richtet, d.h. lastenfrei, wenn beide betreiben oder auf BV 2 belastet, wenn III/5 einstellen läßt.


    Hi Stefan,
    freut mich ja ein wenig, dass es scheinbar ein nicht so leicht zu lösender Fall ist. Hatte schon an mir selbst gezweifelt. Wenn ich die Rechtspflegerin richtig verstanden habe, wird sie Einzelausgebote zulassen (müssen). Deine weitere Theorieausführung ist auch für mich nachvollziehbar. Bleibt aber weiterhin die Frage für mich, was passiert, wenn III/5 erst im Termin einstellt. Vielleicht finden wir ja noch eine Lösung...

  • Aus einem Beschluß des BGH vom November 2005 kann man aus den Gründen entnehmen, daß Einzelausgebote zulässig sind. Es ging vorliegend zwar um die Vereinigung von Grundstücken, dürfte aber bei der Bestandteilszuschreibung keinen Unterschied machen.
    D.h., wenn III/5 nach Schluß der Versteigerung einstellen läßt kann auf ein an sich zuschlagsfähiges Gesamtausgebot kein Zuschlag erfolgen. Die Einstellungsmöglichkeit besteht 2 x.

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