Natürlich wissen wir, dass es den § 124 gibt. Es gibt aber auch den § 122 I Nr. 3 ZPO.
Was soll der § 122 Abs. 1 ZPO hier bringen? Bei Aufhebung gibt es ja gerade keine (wirksame) PKH-Bewilligung (mehr).
gibt Vater Staat eine beschränkte Garantieerklärung ab, dass unsere Tätigkeit jedenfalls eingeschränkt vergütet wird.
Aha. In welcher Vorschrift stand das mit der Garantie doch gleich noch mal?