Zahlung trotz ratenfreier PKH - und nun?

  • Hallo zusammen,

    es gibt doch immer wieder Dinge, die ich noch nicht hatte:

    Scheidungsverfahren
    - Zunächst erfolgte PKH-Bewilligung mit Raten
    - es ergeht Zahlungsaufforderung mit Schätzbetrag
    - PKH-Beschwerdeverfahren, Ergebnis: ratenfreie PKH (von Anfang an)
    - da inzwischen durch JUKOS bereits Mahnungen raus waren, zahlt die
    Partei den gesamten geforderten Schätzbetrag
    - übliche Entscheidung: Kosen gegeneinander aufgehoben
    - PKH-Vergütung festgesetzt

    Was mache ich nun mit dem eingezahlten Geld? Vollständig erstatten? PKH-Vergüutung und hälftige GK behalten?

    Gebe ja ungerne Geld wieder her, was ich einmal habe....:nana:

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • Ich fürchte, dass hier gar nichts anderes als Rückzahlung in Frage kommt, da es keinen Rechtsanspruch der Landeskasse auf dieses Geld mehr gibt. Seit dem zweitinstanzlichen Beschluss hätte es ja nie gezahlt werden müssen.

    Schreib doch einfach mal die Partei an, wie mit den eingezahlten Beträgen verfahren werden soll. Und abwarten ob/was zurückkommt :)

  • Moment mal - freiwillige Zahlungen kann die Partei IMMER leisten. Ich hatte das lustigerweise auch mal - und hab´s behalten!

  • Waren die Zahlungen vor oder nach der Beschwerde-Entscheidung?

    Wenn davor, stimme ich Garfield zu.

    Wenn danach, könnte es - wenn man spitzfindig ist - eine konkludente Erklärung zur Verbesserung der Verhältnisse sein und dann würde ich in Betracht ziehen, die letzte PKH-Entscheidung abzuändern, da die Partei offensichtlich in der Lage war, die Raten zu zahlen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Das Thema hatten wir glaube ich an anderer Stelle. Bin zu faul zu suchen und habe auch keine Zeit.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."


  • Wenn danach, könnte es - wenn man spitzfindig ist - eine konkludente Erklärung zur Verbesserung der Verhältnisse sein und dann würde ich in Betracht ziehen, die letzte PKH-Entscheidung abzuändern, da die Partei offensichtlich in der Lage war, die Raten zu zahlen.



    An was ähnliches habe ich auch schon gedacht. Aber die zweitinstanzliche Entscheidung scheint ja fast aktueller zu sein als die Zahlung selbst, oder habe ich das missverstanden? Könnte man dann denn - entgegen der aktuelleren Entscheidung - schlicht wieder abändern?

  • Es gibt eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 11.10.2004, 14 W 648/04, wonach bei einer freiwilligen Zahlung auf Gerichtskosten trozt späterer PKH-Bewilligung mit Rückwirkung vor den Zahlungszeitpunkt nicht automatisch von offensichtlich vorhandener Zahlungsfähigkeit ausgegangen werden kann. In dem dort entschiedenen Fall war der PKH-Antrag noch nicht entscheidungsreif. Um einer Verjährung der Ansprüche zuvor zu kommen, hat die Partei den Gerichtskostenvorschuss gezahlt, damit die Klage zugestellt werden konnte. Später wurde dann PKH mit Wirkung ab ursprünglicher Antragstellung bewilligt. Der gezahlte Vorschuss war zurückzuerstatten.

    Bezogen auf den hier geschilderten Fall könnte man die Entscheidung aber dahingehend verwenden, dass die Partei allenfalls zur Zahlung von Raten verpflichtet gewesen wäre. Wenn sie nun aber auch noch in Kenntnis der Beschwerde den vollständigen Betrag mit einmal zahlt, kann es mit der Mittellosigkeit nicht so weit her sein.

    Von daher würde ich zu einer Abänderung der PKH dahingehend tendieren, dass eine Einmalzahlung in Höhe der bereits erfolgten Zahlung angeordnet wird und gleichzeitig in diesem Beschluss festgestellt wird, dass diese Einmalzahlung bereits erbracht wurde.

  • Die Partei hatte in meinen Fällen (ja - ich habe gleich noch einen 2.!!!) jeweils bereits Kenntnis von dem neuen PKH-Beschluss!
    Sie hatte sich auch jeweils gemeldet, um nachzufragen, weshalb sie dennoch Mahnungen bekommt. Leider kenne ich die Antwort hierauf nicht. Es ist ja nicht auszuschließen, dass jemand (....wer auch immer...) die Auskunft gegeben hat, sie müssten trotzdem zahlen...?!?!?!

    Ich werde die Parteien wohll anschreiben und fragen, wie es sein kann, dass sie bei ihren dargelegten wirtschaftlichen Verhältnissen eine so hohe Zahlung leisten konnten. Mal hören, was dabei rauskommt.

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:


  • Ich werde die Parteien wohll anschreiben und fragen, wie es sein kann, dass sie bei ihren dargelegten wirtschaftlichen Verhältnissen eine so hohe Zahlung leisten konnten. Mal hören, was dabei rauskommt.



    Vorschlag:

    "Ja...ähm...wir...mussten uns das Geld leihen. Genau. Leihen. Und müssen es jetzt natürlich sofort zurückzahlen. Ganz eilig. Deswegen dürfen Sie es nicht beihalten. Das geht nicht.";)

  • Die Partei hatte in meinen Fällen (ja - ich habe gleich noch einen 2.!!!) jeweils bereits Kenntnis von dem neuen PKH-Beschluss!
    Sie hatte sich auch jeweils gemeldet, um nachzufragen, weshalb sie dennoch Mahnungen bekommt. Leider kenne ich die Antwort hierauf nicht. Es ist ja nicht auszuschließen, dass jemand (....wer auch immer...) die Auskunft gegeben hat, sie müssten trotzdem zahlen...?!?!?!

    Ich werde die Parteien wohll anschreiben und fragen, wie es sein kann, dass sie bei ihren dargelegten wirtschaftlichen Verhältnissen eine so hohe Zahlung leisten konnten. Mal hören, was dabei rauskommt.



    Ich könnte mir vorstellen, dass es in einem Beschwerdeweg durchaus Bedenken gegen die "Freiwilligkeit" gibt, wenn das Gericht trotz PKH-Bewilligung in irgendeiner Form Druck auf die PKH-Partei ausübt. (sei es durch Mahnung oder gar Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen - wenn auch nur irrtümlich)

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