Gegendarstellung bei Beurteilungen

  • Zur Beurteilung eines Bediensteten werden doch bearbeitete Akten herangezogen, oder?
    Habe ich Einfluss auf die Auswahl der Akten, oder
    ist das 'n nettes kleines Roulettespielchen?:gruebel:

  • Wenn man es richtig macht, setzt man konkrete und nachprüfbare Kriterien:
    z.B. 10 laufende Akten (die 10 ersten Eingänge ab xx.xx.xxxx) und 10 abgeschlossene Akten (die 10 ersten Erledigungen ab einem bestimmten Zeitpunkt).

    Alles andere wäre doch reine Willkür.

  • Das wär zu schön um wahr zu sein. Nach meinen Erfahrungen und Erkenntnissen läuft das z.B.in LSA an den Dienststellen unterschiedlich.
    Je nachdem, wie Du Deinen Vorgesetzten genehm bist.

    :abklatsch

  • Wer hat denn zur Gegendarstellung geraten?



    Das war der Geschäftsleiter selbst. Aber wie die sinnvoller Weise aussehen sollte oder an wen man sich wenden kann hat er natürlich nicht gesagt.
    Das ist alles ganz seltsam.



    Finde ich übrigens gar nicht seltsam! Was soll den der GL Deiner Meinung nach tun ???? Er kann doch in diesem Moment der Beurteilungseröffnung nur bei Differenzen zu einer Gegendarstellung raten.

    Ich bin auch der Meinung, dass man diese nur bei einer sehr schlechten Beurteilung vorbringen sollte. (Um von 10 Pkt. auf 11 Pkt zu kommen, würde wohl eher Schaden anrichten) Aber sonst kann das schon sinnvoll sein. Man sollte auch nicht alle GL oder Beurteiler als ignorante Beschwerdeabhefter abtun. Ich kann mir gut vorstellen, dass einige Mitarbeiter einem selbst (trotz aller Bemühungen um Objektivität) nicht so auffallen, wie sie es vielleicht verdient hätten. Und andere fallen mehr auf, als sie es verdient hätten. Eine sachliche Gegendarstellung ohne Vorwürfe und Angriffe kann durchaus auch eine positive Änderung des Bildes bewirken. Über eines muss man sich aber im Klaren sein: Das Bild von diesem Mitarbeiter wird in jedem Fall beim Beurteiler geändert (nicht zwingend in der Beurteilung). Wie auch immer!

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