Grundsatz der Spezialität

  • Hallöchen!

    Kann mir jemand das Spezialitätsprinzip in der Strafvollstreckung erläutern?

    Ich hatte das vor kurzer Zeit bei meinem ehemaligen Ausbilder in der Akte gelesen und konnte mir darauf keinen Reim machen.

    Vielen Dank schonmal!

  • Das hat was mit Auslieferung zu tun, wenn also ein Verurteilter im Ausland in Haft ist und nach Deutschland ausgeliefert werden soll, muß jede Staatsanwaltschaft, die noch eine Strafe gegen den VU offen hat selbst die Auslieferung betreiben.
    Es geht nicht, daß eine StA die Auslieferung durchzieht und die anderen sich dann (wenn VU in Deutschland in Haft ist) sich mit Ihren Strafen "anhängen". (habe gerade selbst das Problem).

    Spezialitätsprinzip bedeutet hier, daß für jede einzelne (spez.) Strafe die Auslieferung betrieben werden muß.

    Der andere Staat prüft dann, ob die jeweilige Straftat dort auch strafbar ist, und somit ausgeliefert wird.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Das hat was mit Auslieferung zu tun, wenn also ein Verurteilter im Ausland in Haft ist und nach Deutschland ausgeliefert werden soll, muß jede Staatsanwaltschaft, die noch eine Strafe gegen den VU offen hat selbst die Auslieferung betreiben.
    Es geht nicht, daß eine StA die Auslieferung durchzieht und die anderen sich dann (wenn VU in Deutschland in Haft ist) sich mit Ihren Strafen "anhängen". (habe gerade selbst das Problem).

    Spezialitätsprinzip bedeutet hier, daß für jede einzelne (spez.) Strafe die Auslieferung betrieben werden muß.

    Der andere Staat prüft dann, ob die jeweilige Straftat dort auch strafbar ist, und somit ausgeliefert wird.



    :wow Wieder was gelernt. :2danke

  • Wenn Du das nämlich nicht machst, kannste dann solange mit Deiner Vollstreckung warten, bis der VU in der Auslieferungssache Endverbüßung hat und dann einen Monat auf freiem Fuß ist. Erst dann darfst Du vollstrecken.

    Habe so einen Mist nämlich auszubaden, weil mein Dez. vor 5 Jahren den Grundsatz der Spezialität nicht geschnallt hat und ich jetzt mit meiner popeligen Geldstrafe nicht voran komme, weil der Kerl immer noch in Haft ist.

  • Ging mir genauso: Hatte Hafbefehl wegen (sehr) hoher TS-Anzahl draußen. Festnahme ist erfolgt, aus der Aufnahmemitteilung der JVA ging lediglich hervor, dass Überhaft notiert war, nicht aber, dass VU ausgeliefert worden ist. Habe daher nichtsahnend mein AE übersandt und schon war`s passiert. Ließ aber zum Glück wegen lange Anschlusshaft dann wieder kitten. Die Geldstrafe hängt aber jetzt "ewig" hinten dran.

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