Wir sind uneinig bei folgendem Problem:
Antrag auf Erlass PfüB
Beschluss des Inso-Gerichts liegt vor:
Das Inso-Verfahren wird .... aufgehoben
Der Beschluss hinsichtlich der Ankündigung der Restschuldbefreiung ist rechtkräftig.
Frage:
PfüB erlassen? Ich denke ja;
Wer entscheidet wenn der Schuldner Erinnerung einlegt wegen der Ankündigung der Restschuldbefreiung. Meine Meinung: Inso-Gericht nach
§ 89 III InsO
Danke