Kosten - Verjährung

  • Hallo.
    Habe folgenden Fall und möchte mich vor der Vorlage an den Bezrev. noch absichern... ;):
    VU ist zu FS von 13j (mit Vorwegvollzug) und § 64 StGB verurteilt:
    bei Einleitung des Verfahrens wurde Kostenabstand erklärt.
    Das Verf. ist seit 2001 rkr. und die Kosten des Erstansatzes damit verjährt.
    Nun sind im Rahmen der Prüfung des § 67c StGB Gutachterkosten i.H.v. 5000,00 Euro angefallen (im Jahre 2007).
    Der VU hat erhebliches pfändbares Eigengeld.
    M.E. sind DIESE Kosten nicht verjährt, da ja erst 2007 entstanden.
    Des weiteren sind auch die Kosten des Vollstreckungsverfahrens die Kosten des Verfahrens und somit vom Kostenausspruch des Gerichts gedeckt.
    richtig?

  • Hallo.
    M.E. sind DIESE Kosten nicht verjährt, da ja erst 2007 entstanden.
    Des weiteren sind auch die Kosten des Vollstreckungsverfahrens die Kosten des Verfahrens und somit vom Kostenausspruch des Gerichts gedeckt.
    richtig?



    :meinung:, kann nur grade nicht sagen, wo dazu was steht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!