Zustellungsersuchen aus den Niederlanden

  • Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Wir machen hier die Auslandszustellungen so nebenbei im Dezernat beim jeweiligen Fachgebiet mit. Deshalb habe ich nur selten das " Vergnügen " und bin leider ziemlich ahnunglos.
    Aber zum Fall. Ich wurde von einer niederländischen Behörde ersucht, einen Scheidungsantrag zuzustellen.
    Weil die Zustellung nach den Rechtsvorschriften des Empfangsmitgliedsstaates erfolgen sollte, habe ich ganz einfach mit ZU zugestellt: Niederlegung. Nun hänge ich an der Zustellungsbescheinigung. Laut EGZustellungsVO in englisch oder niederländisch zu erstellen. Gibt es das Formular irgendwo direkt in englisch oder muss ich das jetzt übersetzen lassen ? Wenn Übersetzung..., wie ist das mit den Kosten?
    Ich habe keine Belehrung gemäß Art. 8 EGZVO gemacht, weil mein Schriftstück in deutsch verfasst war. Jetzt sehe ich, dass das Zustellungsformular grundsätzlich eine Belehrung vorsieht. Das verstehe ich nicht :gruebel:.

  • Im Gerichtsatlas der Europäischen Kommission gibt es hier die entsprechenden Formblätter für die Niederlande.
    Unter F6 gibt es die Bescheinigung über die Zustellung von Schriftstücken.

    Die Belehrung über das Annahmeverweigerungsrecht ist zwar grds. beizufügen, aber dann machst Du es halt im nächsten Verfahren richtig. ;)
    Alleine deswegen noch einmal zuzustellen halte ich für übertrieben, zumal dem Empfänger so und so kein Annahmeverweigerungsrecht zusteht.

    Das Formular auf der Seite kannst Du dann gleich ins Niederländische übersetzen lassen. Die Inhalte musst Du halt in Englisch eintragen, denn diese werden nicht mit übersetzt.

  • Das ist ja ein Traum! Danke....:daumenrau
    Wir haben nur noch ein Problem: beim Ausdrucken erscheinen sämtliche Kästchen vor den Texten in tiefem Schwarz, so dass nicht mehr erkennbar ist, was angekreuzt wurde.
    Und Entfernen kann ich die überflüssigen Texte auch nicht :mad:
    Zur Not muss gebastelt werden.

  • Das ist ja ein Traum! Danke....:daumenrau
    Wir haben nur noch ein Problem: beim Ausdrucken erscheinen sämtliche Kästchen vor den Texten in tiefem Schwarz, so dass nicht mehr erkennbar ist, was angekreuzt wurde.
    Und Entfernen kann ich die überflüssigen Texte auch nicht :mad:
    Zur Not muss gebastelt werden.



    Normalerweise erscheinen nur die angekreuzten Kästchen ausgefüllt und werden somit in schwarz wiedergegeben. Die Kästchen, die nicht angekreuzt wurden, bleiben eigentlich leer. Warum die Kreuzchen nicht umgesetzt werden und stattdessen die Kästchen vollständig ausgefüllt werden, weiß ich auch nicht.

    "Überflüssige" Texte kannst Du deshalb nicht entfernen, weil Dir die niederländische Version des Zustellungszeugnisses im pdf-Format wiedergegeben wird und Veränderungen darin nicht mehr möglich sind.

    Welche "überflüssigen" Texte meinst Du eigentlich ??? :gruebel:

  • Na es gibt doch Auswahlmöglichkeiten. Z.B. ob "Übergabe an Empfänger" oder "andere Person". Da bräuchte ich das, was nicht gilt, doch nicht.

  • Na es gibt doch Auswahlmöglichkeiten. Z.B. ob "Übergabe an Empfänger" oder "andere Person". Da bräuchte ich das, was nicht gilt, doch nicht.



    Da es sich um eine "amtliche" Zustellungsbescheinigung handelt und man durch Anhaken der jeweiligen Option auswählen kann, würde ich innerhalb der Bescheinigung (wenn es überhaupt technisch möglich wäre) keine Änderungen oder Löschungen vornehmen.

    Ich setze immer die Haken in der jeweiligen Variante und lasse die sonstigen Felder, die vielleicht auch gar nicht zutreffend sind, einfach frei.

    So läuft man zumindest keine Gefahr, beim ersuchenden Gericht Verwirrung zu stiften.

  • Der Gerichtsatlas der EU ist ein Übersetzungsprogramm, das es ermöglicht, dass der Sachbearbeiter im jeweiligen Land der EU den Vordruck in seiner Landessprache ausfüllt und dann den Vordruck in die jeweilige Sprache des Empfangslandes übersetzt. Mit der Übersetzung wird der Vordruck in eine PDF-Datei umgewandelt (die Umrandungen verschwinden).
    Vor dem ausfüllen wird rechts oben auf der Seite die Sprache des Sachbearbeiters eingestellt. Links auf der Seite, in der Europakarte, wird das Empfangsland des Vordrucks eingestellt. Mit dieser Einstellung werden auch die Sprachen festgelegt, in die der Vordruck übersetzt werden kann. Das Programm wird immer durch Klicken auf das Lupensymbol aktiv.
    Es ist am einfachsten, wenn man bei erstmaligen Abarbeiten screenshots der einzelnen Schritte macht und in eine Tabelle mit ein paar erklärenden Worten stellt. Dies ergibt dann einen kleine Führer, in dem man dann immer wieder nachschlagen kann meiner hat ungefähr ach Seiten und ca. 25 screenshots). Man kann so viel Zeit sparen, wenn man mit dem Programm selten arbeitet. Dies ist effizienter als die Ausfüllhilfe der EU
    Was in den Vordruck einzutragen ist, kann in § 65 p ZRHO nachgelesen werden (ein herausragendes Beispiel deutscher Verwaltungskunst und daher schon deshalb Pflichtlektüre).

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