Meldepflicht Strafverfahren

  • Glück auf!

    Folgendes Problem:

    In unserer Rechtsantragstelle wollte heute jemand eine Beratungsschein haben, weil er von einem gegnerischen Anwalt bezüglich Vorwurf des sexuellen Missbrauchs angeschrieben wurde.

    Das Kind ist 15 und der Antragsteller sagt, dass das Kind einverstanden war.

    Muss ich so was von Amts wegen melden???:confused:

    Danke!

    Zuzanne

  • Hier wäre wohl der Anwalt ggf. schon (pflichtgemäß) im Boot. So er den Antragsteller anschreibt, hat er evtl. schon selbst etwas veranlasst (Anzeige) oder der Sachverhalt ist (noch) unsicher.

    Eine Notwendigkeit deinerseits etwas zu veranlassen sehe ich nicht.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Ich würde es auf alle Fälle weitergeben.
    Sollte an den Vorgängen etwas daran und derjenige "weitermachen", würden sie dich "fressen", wenn rauskommt, dass du die Augen zugemacht hast.

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