Gutachter-Entschädigung

  • Und nochmal: Die Staatskasse kann nichts dafür, wenn der Proband nicht erscheint, deshalb haftet sie auch nicht dafür.



    Kann sie nicht, sie hat es aber zu vertreten.

    O.k., die Rechtssprechung zu Wartezeiten ist schon eigenartig, vgl. nur in juris:

    OLG Koblenz, JurBüro 2007, 491-492
    § 9 Abs. 3 JVEG
    OLG Düsseldorf, JMBl NW 2007, 139

    Das JVEG stellt darauf ab, dass der SV die Wartezeit bezahlt bekommt, während der er seiner gewöhnlichen Tätigkeit nicht nachgehen konnte. Insbesondere bei Dolmetschern ist explizit geregelt worden. dass sie bei kurzfristig ausgefallenen Terminen (ein geringe) Kompensation erhalten. Die gewöhnliche Tätigkeit des Arztes wäre es gewesen, während der frei gehaltenen Zeit Patientensprechstunde abzuhalten und dafür Honorar zu verdienen. Gutachten diktiert ein Arzt gewöhnlich außerhalb der Sprechstunden, auch seine Abrechung nimmt er außerhalb der gewöhnlichen Sprechstunden vor.

    Zu ausgefallenen privaten Arztterminen: OLG Stuttgart, NJW-RR2007, 1214-1216.
    Überwiegend wird eine Ersatzpflicht bejaht. Es ist auch zu beachten, dass kein höchstpersönlicher Dienst (den man ohne Grund kündigen können soll, ohne dass ein Vergütungsanspruch entsteht), sondern ein Werk geschuldet war.

    In dem Ausgangsfall konnte der Arzt keine Ersatzpatienten heranzaubern, auch keinen sonstigen Arbeiten ausführen, die den Honorarausfall kompensieren. Es sollte auch mal über eine Beweisvereitelung durch den hier wohl wegen § 103 SGG nicht Beweispflichtigen nachgedacht werden, wenn der Patient den Termin unentschuldigt versäumt hat.
    Grenzenlos sollten die Wohltaten des Staats (auch die wenigen, die es noch gibt) jedoch nicht sein.

    In der, Praxis habe ich bisher Wartezeiten (vor dem Gerichtssaal oder im Ortstermin) immer bezahlt bekommen, wegen Terminsverzug sowieso, aber auch eine viertel bis zu einer halben Stunde Puffer vor dem Termin.

    Auch hatte einmal der klägerische RA als Ort "Gotha" angegeben. Ich habe Gotha ins Navi eingegeben. Es gab nur einen Ort Gotha, also ab nach Thüringen außerhalb des Gerichtsbezirks. Gerade als ich feststellte, dass es dort die angegebene Straße nicht gab, erreichte mich der Anruf, dass die Beteiligten in Torgau, in dem vor 10 Jahren eingemeindeten Ortsteil Gotha warteten. Auch die deswegen erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen habe ich bezahlt erhalten. Ich hatte es nicht zu vertreten, wenn falsche Ortsangaben getroffen werden. Heute ist es leichter, da versteht mein Navi auch Postleitzahlen.

    Als Schadenssachverständiger oder Schätzer würde ich einen solchen Antrag wegen Nichterscheinens in meinem Büro sowieso nicht stellen, denn ich verdiene mein Geld nicht mit Sprechstunden.

    Richtig interessant würde so ein Fall erst werden, wenn ein Auftrag nach JVEG mit einer Vergütung in Höhe von sagen wir mal über 250.000 EUR vergeben worden ist (gab es durchaus schon bei Bewertung des Immobilienvermögens einer großen AG), der SV beginnt und nimmt deswegen keine anderen Aufträge an und nachdem 50.000 EUR abgearbeitet sind, erfolgt die Einstellung. 

  • Oh- § 192 SGG ein schwieriges Feld. Da könnte höchstens der Richter mit viel Mut (nicht aufgehoben zu werden) entscheiden.

    Ich tendiere im Ausgangsfall auf Zahlung (falls sich nicht anderes ergibt) und den ganzen Vorgang:

    " Herrn Vorsitzenden/Frau Vorsitzende zur Kenntnis"

    und weg damit.



  • Genauso mache ich das ( siehe#2) Das Geld wird angewiesen ( nach JVEG) und der Richter entscheidet, ob diese Kosten die Klägerin allein zu tragen hat, oder ob sie der KGE folgen.

  • Ne Himmel: diese Kosten können niemals der Klägerin auferlegt werden. Eine solche Entscheidung zu Lasten der Kläger kennt die Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich nicht...da trägt fast immer die Landeskasse die Kosten.
    Das könnte sich lediglich verfahrensrechtlich so auswirken, dass dem Kläger der Mangel an Mitwirkung vorgehalten und negativ ausgelgt wird.

    @ Garfield: Warum hörst Du (vielleicht auch informell) nicht Deinen unmittelbar dienstvorgesetzten Bezirksschlawiner an?
    Ja. ich weiß der/die wird begeistert sein. Aber i.d.R. fällt denen ja auch was dazu ein.

    Die Richter kannst Du insoweit vergessen.

  • Ne Himmel: diese Kosten können niemals der Klägerin auferlegt werden. Eine solche Entscheidung zu Lasten der Kläger kennt die Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich nicht...da trägt fast immer die Landeskasse die Kosten.



    Upps, O.K. aber bei uns, da fehlt ja auch das "Sozial" vor der Gerichtsbarkeit. :D


  • @ Garfield: Warum hörst Du (vielleicht auch informell) nicht Deinen unmittelbar dienstvorgesetzten Bezirksschlawiner an?
    Ja. ich weiß der/die wird begeistert sein. Aber i.d.R. fällt denen ja auch was dazu ein.

    Die Richter kannst Du insoweit vergessen.



    Gute Idee, die Dame freut sich bestimmt, wenn sie mal wieder was von mir hört :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!