Vollstreckung FA bei Drogenabhängigkeit

  • Hallo an die Strafrechtsexperten,

    ich habe nach Ladung zum FA und Absendung des Vorführersuchen von der zuständigen Polizeidienstelle erfahren, dass die Betroffene Hart-Drogenabhängig ist.

    Der zuständige Richter meinte, dass in vielen Arrestanstalten diese Hart drogenabhängigen dann nicht vollstreckt werden, weil nicht ausreichend für die medizinische Versorgung gesorgt werden kann. Das trifft dann ja wohl erst recht auf unser (ungeschultes) Vollstreckungspersonal zu...

    Jetzt meine Frage:
    Wie handhabt ihr das, wenn ihr wisst, dass die drogenabhängig sind? Und was macht ihr dann?

    Danke schonmal für eure Beiträge...



  • Wie handhabt ihr das, wenn ihr wisst, dass die drogenabhängig sind? Und was macht ihr dann?

    Danke schonmal für eure Beiträge...



    Ich lade ganz normal nach Vollstreckungsplan. Im Aufnahmeersuchen, bzw. im Vollstreckungshaftbefehl befindet sich ein Hinweis auf die Suchtgefahr. Die JVA bzw. das übernehmende Gericht entscheidet, ob der VU in die JVA mit spez. Krankenhaus kommt oder nicht.

  • Gute Frage, trotz der vielen Freizeitarreste, die hier vollstreckt werden, hatte ich den Fall noch nicht (oder habe nicht von der Abhängigkeit erfahren).
    Ich würde vorschlagen, mal bei der JAA, wo ihr die längeren Arreste vollstreckt, anzufragen, wie die mit solchen Problemen umgehen und dann sehen, ob das bei Euch auch möglich ist. Ich denke, dauerhafte Anwesenheit eines Arztes wird nicht erforderlich sein.
    Möglicherweise lässt sich die Arrestvollstreckung auch an die JAA abgeben, wenn Ihr einfach nicht die Möglichkeit habt.

  • Gute Frage, trotz der vielen Freizeitarreste, die hier vollstreckt werden, hatte ich den Fall noch nicht (oder habe nicht von der Abhängigkeit erfahren).
    Ich würde vorschlagen, mal bei der JAA, wo ihr die längeren Arreste vollstreckt, anzufragen, wie die mit solchen Problemen umgehen und dann sehen, ob das bei Euch auch möglich ist. Ich denke, dauerhafte Anwesenheit eines Arztes wird nicht erforderlich sein.
    Möglicherweise lässt sich die Arrestvollstreckung auch an die JAA abgeben, wenn Ihr einfach nicht die Möglichkeit habt.



    Ds wäre eine Maßnahme. Gute Idee.
    Wobei mir der Richter schon gesagt hat, dass zumindest die JAAs mit Kurz-und Dauerarresten bei hart drogenabhängigen auch nicht vollstrecken...

    @ Himmel:
    Ich mach ja leider kein Aufnahmeersuchen, sondern die kommen ja bei uns im AG in den Kerker...


  • @ Himmel:
    Ich mach ja leider kein Aufnahmeersuchen, sondern die kommen ja bei uns im AG in den Kerker...



    :eek: Dann würde ich mal bei der nächsten JVA anrufen, die ein entsprechendes Krankenhaus haben. Sollte doch möglich sein, den Jung dorhin bringen zu lassen.

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