Hallo!
Ich hab hier einen Jugendlichen, der zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Daneben wurde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angerodnet.
Zuständig ist das Bezirkskrankenhaus Parsberg. Der Verurteilte befindet sich auch schon dort.
Ich hatte so einen Fall noch nie, muss aber ja wohl noch die Mitteilung an die zuständige Regierung vornehmen wegen der Kostentragung.
Hat jemand hier für den konkreten Fall die genaue Anschrift der zuständigen Stelle (?teilweise gab es in diesem Bereich z.B. in Oberfranken wohl schon Privatisierungen?).
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
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Wir machen die Mitteilungen wegen der Kosten nur, wenn in einem anderen Bundesland vollstreckt wird, da nur dann die Kostentragungspflicht eintritt.
(s. Isaak/Wagner HRP Strafvollstreckung RdNr. 331,332).
Habe allerdings nur Erwachsenenvollstreckung, müßte aber bei Jugendlichen genauso sein. -
Na dann hab ich wohl wieder was dazu gelernt
Hatte ein muster als vorlage und in dem stand das so drin.
Danke! -
Gern geschehen, ich freue mich immer, wenn ich auch mal was konstruktives beitragen kann.
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