Liechtenstein

  • ich hab hier "meine" Liste mit den Vertragsstaaten für meine europäischen MB. Auf der wird Liechtenstein nicht erwähnt.

    Ist das, weil die irgendwie "angehängt" werden an andere Länder oder weil das nicht möglich ist? :gruebel:

    Nachdem die Landeswährung ja Sfr sind, könnte das zu der Schweiz zählen und ich finds nur nicht?

  • Also ich weiss ja nicht was mit dem europäischen MB ist, aber eigehtlich ist Liechtenstein schon eigenständig:

    I.


    Ein Rechtshilfevertrag besteht nicht; Rechtshilfe wird jedoch gegenseitig geleistet.

    Nach der Vereinbarung vom 17. Februar/29. Mai 1958 (BAnz. Nr. 73 vom 17. April 1959) ist den beiderseitigen gerichtlichen Behörden für die Rechtshilfe der unmittelbare Geschäftsverkehr gestattet.


    II. Ausgehende Ersuchen


    Die Ersuchen sind unmittelbar an das Landgericht in Vaduz zu richten.


    III. Eingehende Ersuchen


    Die Ersuchen werden unmittelbar zugeleitet.

  • Lichtenstein ist ein souveräner (Klein-)Staat, der nicht zur EU gehört. Daher kein Vertragsstaat der EU-VO über den Europäischen Mahnbescheid. Deshalb kein Europäischer Mahnbescheid möglich.

    Im Übrigen kann ein deutsches Mahnverfahren in grenzüberschreitenden Fällen nur durchgeführt werden, wenn Deutschland mit dem anderen Staat die Zustellung eines Mahnbescheides in eben diesem Staat vertraglich vereinbart hat. Mit der Schweiz ist das der Fall, mit Lichtenstein nicht. Daher bleibt m. E. nur die Klage in Lichtenstein.

    ex

  • Lichtenstein ist ein souveräner (Klein-)Staat, der nicht zur EU gehört. Daher kein Vertragsstaat der EU-VO über den Europäischen Mahnbescheid. Deshalb kein Europäischer Mahnbescheid möglich.

    ach daher :oops:

    Danke, deswegen find ich sie nicht - ist echt logisch :D

    wenn mans weiß:oops:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!