Keine Ladungen während der Weihnachtszeit im Saarland

  • Ich habe hier so ein nettes Schreiben des saarländischen Justizministeriums, dass vom 3.12.07 bis 2.1.08 bei Ladungen zum Strafantritt nach dem Erlass vom 28.11.1995 zu verfahren ist. Der fragliche Erlass ist selbstverständlich nicht beigefügt. Weiß jemand, was da drin steht? Über das Internet ist das Ding jedenfalls nicht zu bekommen. Ich gehe mal davon aus, dass in der genannten Zeit nicht geladen werden darf. Gibt es Einschränkungen?

  • In Bayern gibt es ergänzende Bestimmungen zur StVollstrO in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 22.06.2006, Az.: 4300 - II - 787/05 (JMBL S. 91).

    Zu § 27 StVollstrO gibt es unter Punkt 3.2. und dem Titel "Weihnachtsfrieden" folgende Formulierung:

    Kurze Ersatzfreiheitsstrafen sowie Ordnungs- oder Erzwingungshaft sollen, sofern weder gesetzliche noch sonstige triftige Gründe entgegenstehen, möglichst nicht in der Weise vollstreckt werden, dass der Verurteilte die Strafe oder die Haft kurz vor Weihnachten oder in der Zeit zwischen Weihnachten und dem 2. Januar anzutreten hat.

  • Ich habe hier so ein nettes Schreiben des saarländischen Justizministeriums, dass vom 3.12.07 bis 2.1.08 bei Ladungen zum Strafantritt nach dem Erlass vom 28.11.1995 zu verfahren ist. Der fragliche Erlass ist selbstverständlich nicht beigefügt. Weiß jemand, was da drin steht? Über das Internet ist das Ding jedenfalls nicht zu bekommen. Ich gehe mal davon aus, dass in der genannten Zeit nicht geladen werden darf. Gibt es Einschränkungen?



    Der Erlass dürfte/sollte sich in deiner Verwaltung befinden.

    Ein Versuch Ersatzfreiheitsstrafe zur Weihnachtszeit zu vollstrecken könnte eventuell schnelles Geld in die Kassen spülen. :gruebel:

    Freezer

  • Zitat

    Der Erlass dürfte/sollte sich in deiner Verwaltung befinden.


    Nö, ich habe ja als Verwaltungsmitarbeiter den Verwaltungsvorgang (Beginn Weihnachten 1965) vorzuliegen und muss das jetzt in unserem Berliner AG umsetzen.

  • :gruebel: steh ich gerade auf'm Schlauch? 1965 oder 1995? Und du sollst einen saarländer Erlass in Berlin umsetzen? Notfalls im Saaralnd freundlich nachfragen (dann aber hoffentlich ein 95er Erlass ;) )

    Freezer

  • Der Berliner Verwaltungsvorgang beginnt 1965. Der saarländische Erlass von 1995 ist aber nicht drin. Mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit werden wir hier beim AG in der fraglichen Zeit niemanden im Saarland inhaftieren müssen. Trotzdem muss ich mich drum kümmern. Telefonische Nachfrage habe ich schon probiert, das gehört dann aber zum Ausbrüllthread.

  • Solche Regelungen gibt es nahezu allen BLändern. "Soll" Vorschrift. Ich lade dann imm er kurz nach Weihnachten ( und nach Sylvester ) . Das schon von mir aus . Auch auf Rücksicht auf die dortigen Bediensteten.

    Dazu BaWü: Weihnachtsamnestie. Da wird dann jedes Jahr geprüft, ob VU's unter gewissen Bedingungen vorzeitig ( meist um den 5.11 rum ) raus kommen oder bedingte Entlasszeitpunkt vorverlegt wird.

  • In Hamburg ging es mal durch die Presse: Wegen Falschparkens Weihnachten im Knast.
    So ist´s Recht :teufel:

    Naja, war so nicht ganz richtig. Die nette Dame glaubte, daß ihr vor ihrem Frisörsalon unbedingt ein eigener Parplatz zustehen würde.
    Dummerweise war dort Parkverbot.
    Dummerweise häuften sich die Knöllchen.
    Dummerweise bezahlte sie keines und dann wurde -
    dummerweise- ne Freiheitsstrafe aus der Sache.

    Der frühzeitigen Ladung zum Strafantritt kam sie erst am 23.12. nach - wobei sie natürlich die Presse herbeizitiert hat.

    Dumm, oder ? :D

  • In Brandenburg haben wir diese Richtliene seit Jahren. Ich lade meist trotzdem, da meine Jungs in fast allen Fällen Wiederholungstäter sind oder Bewährungsversager.
    Das schreib ich auch so in die Akte als Vermerk und ins Aufnahmeersuchen.
    Unser OLG bezieht sich aber auf das hessische Justizministerium.

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