Einem ALG II Empfänger wurden die Leistungen für Wohnung und Heizung gekürzt. Der Widerspruch dagegen hat leider keine aufschiebende Wirkung.
Kann man den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 86b I Nr. 2 SGG mit PKH beantragen ? Oder wie läuft das mit den RA Kosten ?