Ich hole mal diesen Altthread aus der Versenkung und frage in die Runde :
Wann hebt ihr die Nachlasspflegschaft nach erfolgreicher Erbenermittlung auf ?
Drei Alternativen biete ich schon mal selbst an ; weitere sind wilkommen .;)
1.) Bereits nach ( abschließender ) Mitteilung des Pflegers ,welche Erben er ermittelt hat ?
2.) Nach Erteilung des Erbscheins für die ermittelten Erben ?
3.) Nach abschließender Vergütungsfestsetzung für den Pfleger gegen die Erben ?