Rechtsbeschwerde

  • Hallo!

    Hat jemand schon mal eine sog. "Rechtsbeschwerde" eines Häftlings aufgenommen? Ein Kollege von mir darf dies heute tun und muss dazu in die JVA, weil sie den Herrn (auch in Begleitung von mehreren Wärtern) nicht rauslassen wollen. Gibt es da irgendwelche Besonderheiten gegenüber einer "normalen" Antragsaufnahme zu Protokoll?

    Wie wird das z.B. mit der Unterschrift gehandhabt, wenn der Erklärende auf der anderen Seite einer Panzerglasscheibe sitzt?

  • Rechtsbeschwerde beim SG?
    Die Rechtsbeschwerde im Strafvollzug ist unter §§116ff. StVollzG beschrieben.
    Wichtig sind die Frist ( ein Monat nach ZU), keine aufschiebende Wirkung und Verletzung einer Rechtsnorm ( dieses muss sich aus der Rechtsbeschwerde ergeben)

  • Über § 116 Abs. 4 StVollzG finden die Vorschriften zur Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO Anwendung.

    Die Unterschrift sollte kein Problem sein. Dein Kollege gibt den aufgenommenen Text einfach einem JVA-Angestellten, der ihn wiederum zum Inhaftierten in den Nebenraum weitergibt, damit dieser die Rechtsbeschwerde unterschreiben kann.

    Hauptknackpunkt ist bereits die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde nach § 116 Abs. 1 StVollzG, denn diese liegt nur dann vor, wenn die "Nachprüfung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung" notwendig ist.

    Die konkrete Verletzung des Gesetzes nach § 116 Abs. 2 Satz 1 StVollzG muss durch den Inhaftierten vorgebracht werden, was wohl nicht ganz einfach sein wird.

  • Panzerglasscheibe??? Der Gefangene sitzt (oder steht) dem Rpfl. gegenüber. Die Wärter müssen vor der Tür warten (Datenschutz).



    Ist ein Hochsicherheitsgefängnis. Die lassen aufgrund ausdrücklicher Aussage niemanden mit dem Typ alleine. Aber der Hinweis auf Datenschutz ist interessant.

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