Ordnungsgeldvollstreckung

  • Hallo!

    Hab momentan zwei Akten vorliegen, in denen ein Ordnungsgeldbeschluss erlassen wurde. Für den Fall dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, soll Ordnungshaft verhängt werden.

    Nun hatte ich bereits den GV beanuftragt. Der schickte den Vollstreckungsauftrag zurück mit dem Bemerken "unbekannt verzogen". Eine EMA-Anfrag hatte das gleiche Ergebnis.

    Was mach ich nun? Muss/Soll ich den Schuldner zur Aufenthaltsermittlung ausschreiben? Was wäre dabei ggf. zu beachten? Lange Frist (und naochmal EMA) oder vielleicht gleich weglegen?

  • Hat die Person einen RA? Dann würde ich dort mal anrufen.
    Vllt auch eine Postanfrage.
    Wenn alles ohne Ergebnis bleibt: Richtervorlage.

  • Ein Rechtsanwalt ist nicht vorhanden.

    Richtervorlage hatte ich schon:

    1. Vermerk: Vollstreckung des Ordnungsgeldes ist Rechtspflegersache.
    2. Frau Rechtspflegerin m.d.B. um Kenntnisnahme vom obigen Vermerk
    und. z.w.V.

    Gibt es ein Formular für eine Postanfrage? Hatte soetwas noch nicht.

  • § 34 StVollstrO ( Steckbrief, Fahndung) ist hier nicht anwendbar, da nicht verhältnismäßig.

    Ich lege die Akten zwei Jahre auf Frist, danach wgl.

  • Nein, einen Vordruck für die Postanfrage gibt es nicht. Es gibt aber von der Post Adressermittlungskarten. Du kannst auch einfach die nächste Briefzentrale der Post anschreiben.

    Und, hey, Dein Richter ist ja ein ganz schlauer :mad:
    Wenn Du keine Anschrift rausfindest, würde ich an Deiner Stelle reinschreiben:
    Anschrift zu ermitteln. Rechtspflegertätigkeit daher abgeschlossen. Herrn Richter z.w.V.

  • Ich mache es genauso: Wenn meine Ermittlungen zum Aufenthaltsort nichts bringen - Richtervorlage.


    und was soll der Richter machen? Ich würde nach einem Jahr wieder ne EMA machen und dann weg damit


  • Richtervorlage hatte ich schon: den lass da mal raus....
    Gibt es ein Formular für eine Postanfrage? Hatte soetwas noch nicht.



    Wir machen das online ;), sonst AVR18.


    Herrje ... Ihr habt Vordrucke dafür? :eek: Ich glaube, ich will Mittendrin arbeiten ... Scheint ja prima zu sein ;)

    @ RZ
    Der Richter kann sich ja überlegen, ob er weiter vollstrecken will oder nicht :D
    Meiner sieht von der Vollstreckung in solchen Fällen ab und legt die Akten weg :D

  • Ich stelle dem Richter die Frage, ob wegen der Unmöglichkeit der OG-Vollstreckung die Sache abgeschliossen werden soll und mit diesem Schritt Einverständnis besteht. Bislang habe ich immer eine Antwort erhalten (meistens: Ja).

    Der obige Hinweis des Richters ist mehr Frechheit als alles andere! Da wäre man alleine wahrscheinlich auch nicht drauf gekommen. Der hat wohl einen Kasper gefrühstückt...

    Wenn das EMA schon mitteilt, die Person sei (v.A.w.) nach unbekannt abgemeldet worden,sind die Aussichten, noch etwas zu erreichen, ohnehin gleich 0.

  • @ Himmel:

    Kann man dieses AVR18 irgendwo herbekommen? Habe davon noch nichts gehört.


    Bestimmt bei Himmel selbst. Wenn Du lieb um eine PN bittest :D
    Unser SuperGentleMan eilt doch jedermann zu Hilfe :D


  • :blumen:

    Ich glaube, da habe ich was missverstanden. Ich kenne den Unterschied zwischen einer EMA- Anfrage und einer Postanfrage nicht. :gruebel:



    EMA-Anfrage = Anfrage beim Einwohnermeldeamt (Schätzeken, ich weiß, dass Du das weißt, wollte es nur noch mal aufschreiben ;) )

    Post-Anfrage = Anfrage bei der Post, ob ein Nachsendeauftrag gestellt wurde oder eine neue Anschrift nach Umzug o. ä. bekannt ist.

  • Wenn de mich (ERZETT) meinst: Ich würde da den Richter gar nicht erst lange fragen. ;)


    Jaha, ich meine Dich. Bin aber zu faul, Deinen langen Usernamen zu schreiben ... :D :wechlach:


    verziehen, Anca (dito)
    @himmel dat weeste nich?
    Postanfrage geht über einen privatisierten ehemaligen Staatsbetrieb. Ein Zwang besteht nicht. Kosten wie eine Postkarte
    EMA: Es besteht ein Zwang, seinen geänderten Wohnsitz mitzuteilen. Kosten 5-10 Euronen


  • Post-Anfrage = Anfrage bei der Post, ob ein Nachsendeauftrag gestellt wurde oder eine neue Anschrift nach Umzug o. ä. bekannt ist.



    So was macht ihr? Habe ich ja noch nie gehört. Sachen gibts......
    Den Vordruck habe ich leider nicht.

  • Man kann den Aufwand auch übertreiben. Aber ob ein Nachsendeantrag bei der Post besteht, kann helfen. Nur leider ist es dann meist schon viel zu spät, weil auch die Post nur befristet nachsendet.

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