§ 727 für Erwerber der Mietsachen bei Räumung

  • Hi,

    bin mir gerade etwas unsicher- eigentlich nix wirklich schweres... peinlich aber leider wahr :oops:

    Es liegt ein Räumungstitel des Eigentümers gegen den Mieter vor.
    Eigentümer hat verkauft, nun stellen die neuen Eigentümer Antrag nach § 727 ZPO.
    Vorgelegt wurde zunächst ein notarieller Kaufvertrag in Kopie.
    Habe daraufhin um Einreichung öff./öff. begl. Nachweise gebeten.
    Jetzt wird die Eintargungsbekanntmachung vorgelegt- reicht die? Oder brauche ich begl. GB-Auzug?

    Danke schonmal.

  • Also ich würde einen begl. GB-Auszug anfordern, da nur dieser der Form des § 727 ZPO entspricht - oder, wenn das Grundstück am eigenen Gericht eingetragen ist, würde ich in die Grundakten schauen.

  • Wenn das GBA am gleichen Gericht ist, würde ich selber reinschauen oder Auszug abfordern, wenn nicht, müssen die neuen Eigentümer einen aktuellen Grundbuchauszug beibringen.

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