Überprüfung PKH, neuer Ehepartner

  • Ich habe eine PKH - Überprüfung und die Frau, welche neu verheiratet ist, weigert sich das Einkommen und die Ausgaben ihres Mannes offen zu legen. Jetzt verlangt sie eine Begründung mit Gesetzestext. Wer musste schon einmal so ein nettes Schreiben verfassen? Gibt es Rechtssprechung dazu?

    :oops:

  • :nixweiss: Warum willst Du die Angaben erzwingen, mich jucken die Einnahmen nur insoweit als dass ich überprüfen kann, ob der Ehepartner als Unterhaltsberechtigter zu berücksichtigen ist :)

    Fehlen die Angaben dann unterstelle ich einfach Einkommen und der Ehepartner bleibt bei der Berechnung als möglicherweise Unterhaltsberechtigter außen vor - fertig ;)

    Die Leutchen schieben da offenbar immer wieder Panik, dass man die Kohle bei den neuen Ehegatten einfordern würde, was nach meiner Auffassung aber absolut unzulässig ist/wäre ;)

    Wahrscheinlich ist genau das der Grund, warum deine Bürgerin mit den Angaben nicht rausrücken will :)

  • Einkommen des Unterhaltsberechtigten vermindert den Freibetrag nach § 115 ZPO (OLG Koblenz FamRZ 2001, 925; OLG Frankfurt/M FamRZ 2002, 402). Bei der Überprüfung ist daher das Einkommen mit anzugeben um zu überprüfen ob ein Freibetrag zu berücksichtigen ist. Die Ausgaben sind allerding egal. Gibt sie nichts an, würde ich halt einfach keinen Freibetrag berücksichtigen.

  • Das Einkommen des Göttergatten brauchst du nur, um festzustellen, in welcher Höhe bzw. ob überhaupt der Freibetrag für den unterhaltsberechtigten Ehegatten gewährt wird und in welchem Umfang sich der Ehegatte an den gemeinsamen Kosten für Miete usw. beteiligen kann/muss.

    Wenn sie keine Angaben machen will, dann unterstelle ich, dass der Ehegatte eigenes Einkommen über dem Freibetrag hat und gebe diesen damit nicht. Darüber hinaus unterstelle ich, dass sich der Ehemann an den gemeinsamen Kosten zu 1/2-Anteil beteiligt. Damit wird insbesondere die Miete bei der Antragstellerin nur zu 1/2 berücksichtigt. Gleiches gilt bei einem gemeinsamen PKW - evtl. berücksichtigungsfähige Raten nur zu 1/2.

    Ich würde hier nicht lage rumschreiben, sondern wie dargestellt die Vermögensverhältnisse überprüfen und ggf. die beabsichtigte Ratenfestsetzung mitteilen. Spätestens dann kommen regelmäßig die gewünschten Angaben. Und meist ist dann das Einkommen des Ehegatten sogar noch weit aus höher und der Anteil der PKH-Partei an den gemeinsamen Kosten sinkt entsprechend, da ich in solchen Fällen regelmäßug nach dem Verhältnis der Einkommen verteile :teufel:.

  • Ich würde auch einfach keinen Freibetrag für den Ehegatten ansetzen und die Miete lediglich hälftig berücksichtigen (während ich sonst die Anrechnung nach dem Verhältnis der Nettoeinkommen bevorzuge, da gerechter).

  • :zustimm: Wenn mir die PKH-Partei das Einkommen des Ehepartners nicht mitteilt, frage ich nicht mal nach. Es gibt keinen Freibetrag und Miete usw. wird hälftig angerechnet und fertig.

  • Ich würde auch einfach keinen Freibetrag für den Ehegatten ansetzen und die Miete lediglich hälftig berücksichtigen (während ich sonst die Anrechnung nach dem Verhältnis der Nettoeinkommen bevorzuge, da gerechter).



    :daumenrau stimmt, dass ist auch noch ein guter Aspekt ;)

  • Das finde ich ja richtig nett, wie Ihr alle auf meinen Beitrag reagiert habt. Vielen lieben Dank, es waren für mich richtig gute Tipps dabei, warscheinlich habe ich mir sonst zu viel Arbeit gemacht.

    :daumenrau:)

    July501

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