Aktenversandpauschale

  • Hallo!

    Ich habe zu diesem Thema nocht nichts Konkretes hier im Forum gefunden, oder doch übersehen?:oops:

    Die RAe machen regelmäßig für Akteneinsichten die Aktenversandpauschale von 12,00 EUR geltend. Der Bezirksrevisor stellt sich auf dem Standpunkt, dass es sich bei der Aktenübersendung zwecks Einsicht um eine Erleichterung des Geschäftsbetriebes handelt und der RA die Einsicht grds. in den Justiräumen zu nehmen hat. Er lehnt diese Pauschale daher ab, da es allg. Geschäftsunkosten sind, welche mit der Gebühr abgegolten sind, für die der RA gem. § 56 II GKG als alleiniger Kostenschuldner haftet.

    Die RAe hingegen behaupten, dass die Pauschale dem Anwalt vom Auftraggeber gem. der §§ 670, 675 BGB zu erstatten sind, da es sich für diesen um notwendige Auslagenhandelt, welche zu erstatten sind. Sonst würde der Mandant auf diese Aufwendung sitzen bleiben. Ferner sind die RAe der Meinung, dass durch die Aktenversendung, welche ja nur 12,00 EUR kostet, eine "Reise" zum Gericht erspart wird. Sie wollen, falls ich die 12,00 EUR Aktenversandpauschale nicht stattgebe, die Reisekosten zum Gericht erstattet habe, welche meist höher liegen.

    Irgendwie schlage ich mich schon ewig mit diesem Problem rum und kann die RAe auch verstehen.
    Soll ich vielleicht einen Unterschied machen, wo die RAe ihren Sitz haben? Wie entscheidet Ihr bezüglich der Aktenversandpauschale?
    Mein Bezirksrevisor lehnt jedenfalls diese Pauschale kathegorisch ab.

  • Ich setzte die AE-Pauschale bei Anfall immer mit fest und werde insoweit vom BezRev nicht beanstandet. Der Hinweis auf die Einsichtnahme bei Gericht ist zwar gut gemeint, aber insgesamt wahrscheinlich deutlich unwirtschaftlicher, weil die Kosten in den meisten Fällen die AE-Pauschale tatsächlich übersteigen.

  • Ich setzte die AE-Pauschale bei Anfall immer mit fest und werde insoweit vom BezRev nicht beanstandet. Der Hinweis auf die Einsichtnahme bei Gericht ist zwar gut gemeint, aber insgesamt wahrscheinlich deutlich unwirtschaftlicher, weil die Kosten in den meisten Fällen die AE-Pauschale tatsächlich übersteigen.



    :zustimm:
    Ist bei uns genauso.
    Der BeZi hat sich auch noch nie beschwert...

  • Ich hätte mir da auch nie Gedanken gemacht, bis der Bezirksrevisor die Aktenversandpauschale immer abgelehnt hat.
    Wenn ich die Akten dem BezR schicke und er diesbezüglich ablehnt, könnte ich ja trotzdem die Aktenversandpauschale festsetzen, oder? Ich müsste dann aber den Beschluss an den BezR zwecks Rechtsmittel übersenden? Oder hau ich da jetzt irgendwie was durcheinander?

  • Ich setzte die AE-Pauschale bei Anfall immer mit fest und werde insoweit vom BezRev nicht beanstandet. Der Hinweis auf die Einsichtnahme bei Gericht ist zwar gut gemeint, aber insgesamt wahrscheinlich deutlich unwirtschaftlicher, weil die Kosten in den meisten Fällen die AE-Pauschale tatsächlich übersteigen.



    :zustimm:
    Ist bei uns genauso.
    Der BeZi hat sich auch noch nie beschwert...



    :eek: Ich scheine da ja einen besonders peniblen BezR zu haben.:(

    Dirk: Berlin ist groß, jedoch bin ich hier in Bayern in einem kleinen Amtsgericht, wo es viele Orte rundrum gibt und auch viele sich einen RA in der nächstgrößeren Stadt nehmen (München).

  • Ich hätte mir da auch nie Gedanken gemacht, bis der Bezirksrevisor die Aktenversandpauschale immer abgelehnt hat.
    Wenn ich die Akten dem BezR schicke und er diesbezüglich ablehnt, könnte ich ja trotzdem die Aktenversandpauschale festsetzen, oder? Ich müsste dann aber den Beschluss an den BezR zwecks Rechtsmittel übersenden? Oder hau ich da jetzt irgendwie was durcheinander?



    Wenn Du nicht im Rahmen der Stellungnahme des BezRev festsetzt, hier also konkret die Aktenversendungspauschale mit festsetzt, dann ist dieser grds. erinnerungsbefugt, so dass Du den KFB an ihn förmlich zustellen müsstest.

  • Vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Ich werde in Zukunft die Aktenversandpauschalen nur für RAe absetzen, die im gleichen Ort ihren Sitz haben wie das Amtsgericht.

    :2danke

  • Für Erstattung der Aktenversendungspauschale: VG Düsseldorf, 25.10.2005, 4 L 122/05; LG Görlitz, 19.03.2003, 4 O 367/99; OLG Düsseldorf, 29.11.2001, 4 Ws 453/01.

    Dass die Aktenversendungspauschale zu den allgemeinen Geschäftsunkostengehört und damit nicht gesondert zu erstatten ist sagt LG Berlin, 25.10.2004, 505 Qs 157/04.



    Vielen Dank. Ist also im Prinzip "Auslegungssache".
    Habe gerade einen zweiseitigen Beschluss gefertigt, in dem ich mich in diesem Fall (weil der RA nicht im hiesigen Ort seinen Sitz hat) für die Festsetzung der Pauschale entschieden habe. Mal sehen wie der BezRev reagiert. Dem habe ich den Beschluss auch übermittelt.



  • was ich nicht wußte: zum Teil werden die Aktenversendungspauschalen bei den Gerichten gar nicht verlangt, wenn RA am Gerichtsort Sitz hat und Anwaltsfach besetzt.
    Ansonsten: 12 Euro würde ich auf jeden Fall zugestehen. Der Meinung des Revisors kann ich nicht folgen.

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