Ratenzahlungsgesuch bei Ordnungsgeld --> Zuständigkeit

  • ... In meinen "O-Geld Ratenzahlungsbeschlüssen" drohe ich immer gleich an, dass das O-Geld komplett zu zahlen ist, wenn der Sch. mit einer Rate in Verzug kommt. ...

    Hast Du da einen richtigen Beschluss ?? Ich hab das der GV'in so am Telefon bestätigt, dass sie die Forderung ratenweise einziehen kann (der Schuldner hat kein Konto, kann also offenbar nicht direkt an die Landeskasse zahlen). :gruebel: - kannst Du mir da evtl. mal Deinen Vordruck bzw. einen Musterbeschluss zukommen lassen ?!? - DANKESCHÖN !!

  • Ich habe das nicht sehr oft, zumal ich Zivilsachen nur noch "nebenbei" mache.

    Einen besonderen Beschluss mache ich nicht, sondern ein einfaches Schreiben, in dem Ratenzahlung bewilligt wird.

    Dieses enthält folgenden Text:
    Zahlen Sie eine Rate nicht, entfällt die Ratenzahlungsbewilligung und das Ordnungsgeld bzw. ersatzweise die Ordnungshaft werden ohne weitere Mitteilung des Gerichts insgesamt fällig. Das Gleiche gilt, wenn Sie erneut gegen Ihre Verpflichtungen aus dem Urteil/Vergleich vom ... verstoßen.

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