PKH-Ablehnung nach Antragsrücknahme?

  • Kann denn ein PKH-Antrag grundsätzlich abgelehnt werden, wenn der Antrag auf Erlass eines PfüB zurückgenommen wird?
    Pfändung wurde in laufenden und rückständigen UH beantragt, gleichzeigt Antrag auf PKH. 2 Wo nach Antragsstellung kommt Gl. und sagt, dass sie sich mit Kindesvater geeinigt hat und das sich nun bessernde Verhältnis durch die anhängige Pfändung nicht gefährden will, daher wurde PfÜB-Antrag noch vor Erlass zurückgenommen.
    Nun wird PKH abgelehnt mit der Begründung, dass eine "rückwirkende Bewilligung der PKH und Beiordnung des RA bei Antragsrücknahme, wenn keine verzögerliche Bearbeitung durch das Gericht gegeben ist, nicht möglich ist.
    Wo ist denn hier eine rückwirkende Bewiligung:eek:
    Hat jemand einen Tipp für mich:gruebel:

  • Ich hätte die PKH-Bewilligung hier auch abgelehnt. Wenn der Antrag zurückgenommen wird, mangelt es für PKH m.E. schon an der Erfolgsaussicht für den Hauptantrag, denn ein zurückgenommener Antrag hat keine Aussicht auf Erfolg.
    :D

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Prozesskostenhilfe kann nur für das Verfahren ab dem Zeitpunkt der Entscheidungsreife für die Zukunft bewilligt werden, also ab dem Zeitpunkt, zu dem das Prozesskostenhilfegesuch einschließlich der ordnungsgemäß bzw. vollständig ausgefüllten Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt und das Verfahren noch anhängig ist.

    Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern 1. Senat, 16.02.2005, 1 O 390/04

    Eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Beendigung des Verfahrens durch Klagerücknahme kann grundsätzlich nicht mehr erfolgen.

  • Also wär´s besser gewesen, die Pfändung durchlaufen und auch zustellen zu lassen und dann ruhend zu stellen:oops:
    Wobei es ja der ausdrückliche Wunsch des Gl. im Hinblick auf das sich bessernde Vater-Kind-Verhältnis war. Nun bleibt sie auf den Kosten sitzen...

  • Nun bleibt sie auf den Kosten sitzen...


    Mal provokativ gesagt:
    Besser sie als der Steuerzahler.

    Hätte sie sich ja auch vorher überlegen können, dass sie das Verhältnis nicht unnötig belasten will.

    Ulf

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