§ 24 RpflG Zuständigkeit

  • Das kenn' ich doch:
    Schicken wir den Menschen mal zur RAST.
    Da wird man den Grundbuchauszug schon erteilen! :D



    Naja, wg. Grundbuchauszügen is noch keiner gekommen (allerdings wollte mal jm. bei mir nen Angtrag stellen seinen Traktor im GB einzutragen...:eek:)


    Ist doch Zubehör. Dann kann doch auch bestimmt ein Herrschvermerk eingetragen werden. Der Eigentümer herrscht über sein Grundstück. Die Ehefrau herrscht über den Eigentümer :teufel: :2weglach:

  • In der Praxis machst du in der RAST alles. Ich habe noch nie erlebt, dass die Geschäftstellen kleines Schreibwerk machen.



    Bei uns ist es meist auch so -> ich bekomme alles ab :(



    Zu 95 % :dito: - und wenn sie mal was selber machen (sollen), steht garantiert jemand im Zimmer: Wie muss ich das denn machen? ... :cool:

  • Ist doch Zubehör. Dann kann doch auch bestimmt ein Herrschvermerk eingetragen werden. Der Eigentümer herrscht über sein Grundstück. Die Ehefrau herrscht über den Eigentümer :teufel: :2weglach:




    Du findest es lustig - die hat es echt ernst gemeint. Weil es Zubehör ist "muß" es im GB eingetragen werden. Die war überzeugt "ins Gefängnis zu kommen" wenn kein Eintrag erfolgt.

    Ich mußte kämpfen, dass ich net lachend zusammenbrech.

  • Heutiges Erlebnis:

    Antragsteller kommt: Frau soundso (SE) hat mich zu Ihnen geschickt. Ich soll einen Verweisungsantrag stellen.

    Wie bitte? Ich glaub ich spinne.

    Hab den Antrag aufgenommen, dann ab zur SE.
    Zitat: "Ich hab das nur gemacht, weil die Richterin das so geschrieben hat."
    Tatsache hat sie.
    Schreiben der neuen Richterin: "Den Verweisungsantrag an das zuständige Gericht xy können Sie auf der Rechtsantragstelle stellen."

    Ich 1. zur SE - selber denken tut nicht weh. (sie macht die Zivil-SE schon seit 20 Jahren und weiß was sie aufzunehmen hat.)
    2. Richterin angesprochen, macht sie nicht wieder.

    Aber geärgert hab ich mich über die SE. :mad:

  • Das kenn ich; manchmal weiß man nicht ob die SE die Person geschickt hat, weil sie nicht was was zu tun ist, oder es nicht erledigen möchte.

    Ich habe daher erst Anträge etc, die mit Begründung versehen werden aufgenommen.

    Anzeige der Verteidigungsbereitschaft, Einlegen von Rechtsmitteln zur Fristwahrung etc, also alles ohne Begründung habe ich die entsprechenden Geschäftsstellen aufnehmen lassen.

    Es ist letztlich immer ein Geben und Nehmen, auch mit den SE!

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