Das kenn' ich doch:
Schicken wir den Menschen mal zur RAST.
Da wird man den Grundbuchauszug schon erteilen!
Naja, wg. Grundbuchauszügen is noch keiner gekommen (allerdings wollte mal jm. bei mir nen Angtrag stellen seinen Traktor im GB einzutragen...)
Ist doch Zubehör. Dann kann doch auch bestimmt ein Herrschvermerk eingetragen werden. Der Eigentümer herrscht über sein Grundstück. Die Ehefrau herrscht über den Eigentümer