Ordnungsgeld - Vollstreckungsauftrag weg

  • Ich habe auch noch nie eine Ausfertigung (und zwar gar keine) bei einem Ordnungsgeldvollstreckungsauftrag mitgeschickt . . .

    . . . und würde so wie ich den vorliegenden Fall verstehe umgehend einen neuen VA erteilen . . . ;)


  • "Es wird darauf hingewiesen, dass die Beifügung einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zwangsgeldbeschlusses nicht erforderlich ist. Das Familiengericht ist nicht gewöhnlicher Gläubiger, sondern selbst Vollstreckungsbehörde, die sich nach den Vorschriften der JBeitrO und der EBAO der Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung bedient."



    Ich bin begeistert, danke! Wieder ein wenig unnütze Arbeit ausgeräumt :)

    PS: Den Vordruck hätte ich auch gerne. Bitte.

  • Er hat ihr noch mitgeteilt, dass er nicht nur über eine Erledigung des Vollstreckungsersuchens "erfreut" sei, sondern auch "über mögliche Maßnahmen zur Erweiterung des theoretischen Rechtswissens der Beamtin, damit weitere unliebsame Störungen des gerichtlichen Geschäftsbetriebs künftig vermieden werden."



    :D :D Nicht ganz ungeschickt formuliert... :wechlach:

  • Das gebe ich DEN BÜRGERN hier auf der RAST, wenn sie den GV beauftragen wollen, vielleicht hilft's ja weiter - passt aber nicht ganz, müsste daher angepasst werden und hat sich leider verschoben :oops:

    Gläubiger: Ort und Datum

    _________________________ ______________________
    _________________________ Bankverbindung:
    _________________________ ______________________
    BLZ:_________________
    Kto:__________________
    An das
    Amtsgericht
    -Gerichtsvollzieherverteilerstelle-
    Postfach
    ________ ______________________

    m.d.B. um Weiterleitung an den zuständigen Gerichtsvollzieher

    In Sachen _____________________________ gegen _____________________________
    (Vom Titel abweichende Anschrift)
    ___________________________________________________________________________
    beantrage ich aufgrund des anliegenden ____________________ vom __________
    AZ: _______________
    *die Zustellung des Titels
    *Durchführung der Sachpfändung
    *bei erfolgloser Pfändung oder beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 807 I Nr 1 – 4 ZPO bitte ich dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzunehmen, bei Weigerung Haftbefehl zu erlassen und diesen zu vollziehen.

    Der Schuldner hat
    *Keine Zahlungen geleistet
    *folgende, im Titel nicht berücksichtigte Zahlungen geleistet:
    ____________ € am _____________
    ____________ € am _____________
    ____________ € am _____________
    Hinweise für den Vollzug:
    ___________________________________________________________________________
    ___________________________________________________________________________
    ___________________________________________________________________________
    *es wird gebeten den Schuldner nach seinem Arbeitgeber zu befragen.
    *ich bitte um Übersendung einer Protokollabschrift.

    _________________________


    Unterschrift
    Anlage: Originaltitel

  • Vordruck? Speziell wofür? Ich habe mehrere für die einzelnen Verfahrensabschnitte... ;)




    Ich meinte einen Vordruck für den eigentlichen Vollstreckungsauftrag beim GVZ.



    Gibst Du mir mal Deine (Dienst-)Mehl-Addy per PN, dann schicke ich Dir "meine" Version zu... ;)

  • Zu #1

    Das ist mir mit Zwangsgeldvollsteckungen auch schon passiert. Wenn beide Gerichtsvollzieher schriftlich versichern, dass der Auftrag bei ihnen nicht eingegangen ist und, wenn der Auftrag über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle gelaufen ist, von dort auch die Auskunft kommt, dass der Auftrag dort nicht eingegangen ist, erteile ich einen neuen Auftrag.

    (In zwei Fällen sind aber die Aufträge doch wieder aufgetaucht, obwohl vorher alle Beteiligten Stein und Bein geschworen hatten, dass der Auftrag nicht vorlag, in einem Fall wurde das sogar von der Behördenleitung bestätigt.)

    Wir fügen hier den Vollstreckungsaufträgen Ausfertigungen der Beschlüsse mit denen das Zwangs- oder Ordnungsgeld festgesetzt wurde, bei.


  • ...

    Eine Gerichtsvollzieherin, die sich trotzdem geweigert hat, zu vollstrecken, hat unser Vizepräsident "im Wege der Dienstaufsicht zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben angehalten". Er hat ihr noch mitgeteilt, dass er nicht nur über eine Erledigung des Vollstreckungsersuchens "erfreut" sei, sondern auch "über mögliche Maßnahmen zur Erweiterung des theoretischen Rechtswissens der Beamtin, damit weitere unliebsame Störungen des gerichtlichen Geschäftsbetriebs künftig vermieden werden."



    DAS ist aber mal ein herber Rüffel. Au weia!

  • Richtig keine Klausel notwendig,

    es fragt sich vor allem, wonach die überhaupt erteilt werden könnte, nämlich gar nicht.

    § 724 gilt für Urteile, § 794er, Verweisung § 795 auf 724,

    aber für O-geld, gibts halt sowas nicht, --> also keine Vorschrift keine Klausel,

    Auftrag ersetzt Titel, EBAO, JBeitrO

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Wichtig ist der Satz: "Die vollstreckbarkeit der Forderung wird bescheinigt." Dann Unterschrift + Dienstsiegel nicht vergessen, ab die Post -ohne Titel-.

  • Wichtig ist der Satz: "Die vollstreckbarkeit der Forderung wird bescheinigt."



    Habe ich noch nie hinzugefügt, hat auch noch nie ein Gerichtsvollzieher bemängelt. Wenn ich den GV (als meinen Hilfsbeamten) anweise zu vollstrecken, hat er das nicht mehr zu prüfen.

    Treffen Einfalt und Gründlichkeit zusammen, entsteht Verwaltung.


    (Oliver Hassenkamp)


  • Wichtig ist der Satz: "Die vollstreckbarkeit der Forderung wird bescheinigt."



    Habe ich noch nie hinzugefügt, hat auch noch nie ein Gerichtsvollzieher bemängelt. Wenn ich den GV (als meinen Hilfsbeamten) anweise zu vollstrecken, hat er das nicht mehr zu prüfen.




    Auch meiner Ansicht nach reicht der gesiegelte und unterzeichnete Vollstreckungsauftrag aus.

  • ...an alle für eure Ausführungen. Ich hatte heute einen Vollstreckungsauftrag in einer Familiensache in die Wege zu leiten und war mir unsicher, was ich denn nun beizufügen habe. Nachdem ich mir den Thread hier durchgelesen habe, habe ich der Vollständigkeit halber eine einfache Ablichtung des Zwangsgeldbeschlusses beigefügt. :tipptipp

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