§ 120 IV ZPO Rückzahlung Sozialleistungen

  • Hallo, Ihr Lieben,

    ich weiß nicht, ob das Thema hier schon mal behandelt wurde:
    Wie behandelt Ihr es bei der Überprüfung gemäß § 120 IV ZPO, wenn jemand jetzt Arbeitseinkommen hat (bei Bewilligung ALG II), aber zuviel bezahlte Sozialleistungen in Raten zurückbezahlen muss?

    Bei mir ist es so, dass die Partei insgesamt 520,68 € an ALG II zurückbezahlen muss + Nebenforderungen hierzu, so dass sich 706,24 € ergibt, das Ganze wird in monatlichen Raten zu je 50,00 € zurückbezahlt, entspricht 14 Raten.

    Wenn ich die Rückzahlung berücksichtige als besondere Belastung, braucht die Partei momentan keine Raten zu bezahlen, wenn ich es nicht berücksichtige, käme ich auf Raten.
    Einerseits gehe ich davon aus, dass die Partei ihrer Pflicht gegenüber der ARGE nicht rechtzeitig nachgekommen ist, ihr mitzuteilen, dass sie jetzt Arbeitseinkommen hat und deshalb aus ungerechtfertigter Bereicherung den Betrag zurückerstatten muss.
    Andererseits, wenn ihr die eine Stelle des Staates die Wohltat gewährt, dass er Raten zahlen darf, würde ich ihm jetzt in den Rücken fallen, wenn ich dies nicht zu seinen Gunsten berücksichtigen würde.
    Je mehr ich überlege, desto mehr tendiere ich dazu, die Raten zu berücksichtigen.

  • Ich würde die Raten auch berücksichtigen.
    Überprüfe ihn doch nach Ablauf der Ratenzahlung nochmal, wenn es noch innerhalb der 4-Jahresfrist ist.
    Vielleicht kann er dann bei dir noch Raten zahlen.

  • Ich würde die Raten auch berücksichtigen.
    Überprüfe ihn doch nach Ablauf der Ratenzahlung nochmal, wenn es noch innerhalb der 4-Jahresfrist ist.
    Vielleicht kann er dann bei dir noch Raten zahlen.



    Würde ich auch so machen. Erneute Überprüfung nach 15 Monaten.

  • Ich würde auch nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Partei Ihrer Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist, viel häufiger kommt es vor, dass die ARGE zwar Kenntnis hat, aber munter weiter zahlt... frei nach dem Motto: ist ja nicht so dringend, man kann ja zurückfordern!

  • Ihr seid ja fix, danke!
    :laola


    Dann sind wir uns ja einig, und was No Angel da schreibt, kann natürlich auch gut sein. :einermein

    Dann werde ich mal in 14 Monaten mein Glück erneut versuchen; in der Hoffnung, dass die Partei bis dahin ihre Arbeitsstelle noch hat.

  • Ich würde auch nicht unbedingt davon ausgehen, dass die Partei Ihrer Mitteilungspflicht nicht nachgekommen ist, viel häufiger kommt es vor, dass die ARGE zwar Kenntnis hat, aber munter weiter zahlt... frei nach dem Motto: ist ja nicht so dringend, man kann ja zurückfordern!



    Das ist wirklich so, habe ich schon selber bei Freunden erlebt!
    Im ersten Monat denkt man noch, naja haben die nicht so schnell hinbekommen im zweiten Monat wird's dann schon komisch! Und zurückfordern kommt dann nach ca. 3 bis 5 Monaten.
    Und dann ist das Geld bestimmt meist schon mit in den Haushalt geflossen.

  • Also, bei allem Verständniss :nixweiss: aber da verstehe ich die Bürger nicht. :gruebel:

    Wenn ich trotz Arbeitseinkommen und diesbezüglicher rechtzeitiger Mitteilung an die ARGE weiterhin Leistungen von dort beziehen würde, dann würde ich dort nachfragen, ob ich das Geld verbrauchen darf oder es wieder zurückgefordert wird. :)

    Ist zweiteres der Fall, dann lege ich es eben auf die Seite und zahle dann alles auf einmal zurück - und aus die Maus ;)

    Im übrigen aber wie die Vorposter, gucken, ob es sich mit der 4-Jahres-Frist nach Rechtskraft der Entscheidung noch ausgeht und wenn ja, nach Ende der ARGE-Raten auch welche einfordern ;)

  • Also, bei allem Verständniss :nixweiss: aber da verstehe ich die Bürger nicht. :gruebel:

    Wenn ich trotz Arbeitseinkommen und diesbezüglicher rechtzeitiger Mitteilung an die ARGE weiterhin Leistungen von dort beziehen würde, dann würde ich dort nachfragen, ob ich das Geld verbrauchen darf oder es wieder zurückgefordert wird. :)

    Ist zweiteres der Fall, dann lege ich es eben auf die Seite und zahle dann alles auf einmal zurück - und aus die Maus ;)



    Bist halt ein treuer Staatsbürger!:daumenrau So würde ich es auch machen. Aber je niedriger das Einkommen, desto schwieriger ist es, solche Vorsätze umzusetzen. Zumal viele unserer Kundschaft ja ohnehin Schulden haben und mit Geld nicht umgehen können.

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