§ 12 Abs. 5 GKG

  • Wie ernsthaft wird denn so der § 12 Abs. 5 GKG angewandt? (insbesondere hinsichtlich der Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 829 Abs. 1, §§ 835, 839, 846 bis 848, 857, 858 , 886 bis 888 oder § 890 der Zivilprozessordnung)
    Reicht es auch das der "Scheckeingang" durch die Geschäftsstelle in der Akte vermerkt wird, oder erfolgt generell die Bearbeitung erst nach Zuordnung der Zahlungsanzeige.
    Werden PfüB-Anträge mit dem Vermerk "EILT - vorläufiges Zahlungsverbot läuft" bevorzugt erlassen?

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Zitat

    Werden PfüB-Anträge mit dem Vermerk "EILT - vorläufiges Zahlungsverbot läuft" bevorzugt erlassen?


    Nö, wenn die Voraussetzungen vorliegen, dann werden diese genauso schnell erlassen wie die normalen PfÜbse. Es liegt am Gläubiger dafür zu sorgen, das der PfÜB binnen der Monatsfrist seit Zustellung erlassen werden kann. Im Prinzip ist bei den normalen PfÜBsen sogar mehr Eile geboten.

    Ansonsten reicht mir der Scheckeingang aus um den PfÜB zu erlassen, geplatzt ist von denen noch keiner.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Die Anträge mit VZV dürfen gar nicht vorgezogen werden, da ein Gläubiger mit gleichen Eingangsdatum benachteiligt werden könnte (das Zahlungsverbot könnte ja aus welchen Gründen auch immer unwirksam sein oder die Frist läuft während der Bearbeitung ab.
    Bei Schecks nehme ich mir nicht mal ne Frist. PfÜB geht raus. Ist der SCheck eingelöst, kommt ne ZA, ist er geplatzt eine Mitteilung der Kasse.
    Ich hab bis jetzt erst zweimal erlebt, das Schecks geplatzt sind, beides Schecks einer RAín, die in Mahnsachen nicht jede Sache einzeln bezahlt hat, sondern nur Summe nach Liste. Da die Schecks beide fünfstellig waren schon ein Problem.

  • Also wir warten jedenfalls bei der Erteilung der 2. Vollstreckbaren Ausfertigung erst aufs Geld, bevor wir überhaupt was unternehmen.

    Wenn GKS drauf ist supi!
    Wenn n Scheck dabei ist, wird erst auf die grüne ZA gewartet.
    Ebenso wenn der Anwalt versichert, dass er bereits das Geld überwiesen hat.

    Ohne Moos nix los.

    Mal abgesehen davon, dass hier wohl kaum eilige Fristen versäumt werden könnten.

    Die Scheckeinlösung dauert wohl bis zum Erhalt der ZA so zwischen 4-6 Wochen.

    MFG

    Blacky

  • @blackdevil .....und du hast eine Akte mehr in der Vorlage (die bei P. nicht gezählt wird). Heutzutage ist es doch eine Rarität, wenn ein Scheck mal platzt. Aber muss einer jeder selbst wissen. ;)

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