GmbH ohne Geschäftsführer

  • Der einzige Geschäftsführer einer GmbH hat sein Amt niedergelegt. Dies wurde auch so vor zwei Jahren ins Handelsregister eingetragen. Es existiert nur noch ein Prokurist für die Firma. Trotz Aufforderung durch das Gericht hat die Firma bis heute keinen Geschäftsführer, nimmt jedoch in Form von Verträgen am Rechtsverkehr teil.

    Mittlerweile ist bekannt geworden, das die Firma aus diesem Umstand nur Vorteile zieht. Es werden Verträge geschlossen, diese nicht erfüllt und wenn es dann zu Zwangsmaßnahmen kommt, beruft man sich auf den fehlenden Geschäftsführer.

    Hat jemand eine Idee, wie man die Firma zu einem Geschäftsführer zwingen könnte ?

  • Das ist nicht Sache des Registergerichts, sondern der jeweiligen Vertragspartner.
    Wie kann denn überhaupt ein Vertrag mit einer GmbH ohne gesetzlichen Vertreter geschlossen werden? Auch wenn der Prokurist handeln sollte, sollte ein Blick ins Handelsregister bei den Vertragspartnern mindestens Zweifel aufkommen lassen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

    Das RegG kann nur dann etwas tun, wenn ihm die Person bekannt ist, die als Geschäftsführer auftritt. Man kann dann "ins Blaue" hinein ein Zwangsgeldverfahren zur Erzwingung der Anmeldung versuchen. Wenn dann aber die Antwort des "GF" kommt, er sei überhaupt nicht bestellt, sieht es für uns düster aus.

    Wenn es seinerzeit der einzige Gesellschafter-Geschäftsführer war, der sein Amt niederlegte, könnte man auf die Idee kommen, dass die Niederlegung unwirksam war (hierzu gibt es auch eine Entscheidung des PfälzOLG Zweibrücken vom 15.02.2006, 3 W 209/05) und müsste den entsprechenden Registereintrag von Amts wegen löschen nach § 142 FGG.

  • Da kann ich nur zustimmen. Das ist einer der Fälle in denen das Registergericht machtlos ist, da es kein Zwangsmittel gibt, um die Gesellschafter zur Bestellung eines neuen Geschäftsführers zu zwingen.

    In solchen Fällen ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen allenfalls die Bestellung eines Notgeschäftsführer möglich.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Das ist nicht Sache des Registergerichts, sondern der jeweiligen Vertragspartner.
    Wie kann denn überhaupt ein Vertrag mit einer GmbH ohne gesetzlichen Vertreter geschlossen werden? Auch wenn der Prokurist handeln sollte, sollte ein Blick ins Handelsregister bei den Vertragspartnern mindestens Zweifel aufkommen lassen, ob alles mit rechten Dingen zugeht.



    Dem kann ich nur zustimmen. Letztendlich ist doch jeder selbst dafür verantwortlich, mit wem er Geschäfte macht und mit wem eben nicht. Da muss man halt mal einen Blick ins Register werfen.

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