Nebenkläger verstorben

  • Hallo,

    hab einen Kostenfestsetzungsantrag des Nebenklägervertreters vorliegen. Dieser beantragt darin, die Gebühren und Auslagen des Nebenklägers festzusetzen und an ihn auszuzahlen.

    Aus der Akte geht jedoch hervor, dass der Nebenkläger bereits verstorben ist.

    Geht das dann so einfach? Ich kann doch keine Kosten zugunsten eines Verstorbenen festsetzen oder?

    Wie ist hier zu verfahren? Festsetzung zugunsten der Erben?

  • Hab hier eine Entscheidung des OLG München vom 14.11.1989, 11 W 1694/89 in Juris gefunden. In den Gründen heißt es wie folgt: "Der Festsetzung steht zunächst nicht entgegen, daß der Inhaber der Beklagten im Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Beschlüsse nicht mehr lebte. Denn der Tod des Inhabers der Beklagten bewirkte keine Unterbrechung nach § 239 Abs. 1 ZPO, weil die verstorbene Partei durch Prozeßbevollmächtigte vertreten war (§ 246 Abs. 1 ZPO). Im übrigen kann die Kostenfestsetzung grundsätzlich nur zu Gunsten bzw. zu Lasten derjenigen Partei erfolgen, die in der Kostengrundentscheidung aufgeführt ist. Ggf. ist der Titel nach §§ 727 ff. ZPO auf die Erben umzuschreiben."

    Danach kannst du wohl einen KFB zugunsten des Verstorbenen erlassen.

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