Schuldner-GmbH im Handelsregister gelöscht- InsoVerfahren beendet

  • Folgender Fall :

    2 Wochen vor dem Versteigerungstermin teilt mir der ehemalige Geschäftsführer einer GmbH, die Schuldnerin ist, mit, dass die GMbH aus dem HR bereits gelöscht wurde. Weiteres Nachforschen hat ergeben, dass ein Inso-Verfahren lief, dieses nicht im Grundbuch vermerkt war und auch schon mangels Masse eingestellt ist.
    Inso-Verwalter habe ich sodann über den Termin informiert. Den Termin habe ich durchgeführt, jedoch den Zuschlag nicht erteilt, sondern ein Zuschlags-verkündungstermin bestimmt. Das Handelsregister habe ich ersucht eine Nachtragsliquidation zu vollziehen. Desweiteren erwäge ich den Zuschlag zu erteilen ?

    Habe ich richtig gehandelt ?
    Hatte jemand einen vergleichbaren Fall ?

  • Im Versteigerungstermin wurde ein Gebot in Höhe von 97% des Verkehrswertes abgegeben.
    Verkündungstermin für den Zuschlag in 2 Wochen

    Kann der Zuschlag erteilt werden ?

  • aus Baumbach-Hueck, GmbH, Rdnr. 65 zu § 60

    Amt der bisherigen Liquidatoren wird nicht fortgesetzt, auch ist GfterVersammlung nicht befugt, Liquidatoren zu bestellen. Nachtragsabwickler werden vielmehr analog §§ 273 IV 1 AktG, 66 V 2 GmbHG vom Gericht bestellt.

    aus Baumbach-Hueck, GmbH, Rdnr. 19 zu § 74

    Für Passivprozesse ist Wahrnehmung der Rechtsstellung eines Verfahrensbeteiligten sonstige Abwicklungsmaßnahme, deren Erfordernis Löschung ausschließt. Wird Ges dennoch gelöscht, ist Prozess Anlass für Nachtragsliquidation. 

    aus MüKo AktG, Rdnr. 36 zu § 273:

    Das Gericht beruft Nachtragsabwickler nur aufgrund eines Antrags, den ein Beteiligter stellen muss. Beteiligt und damit antragsberechtigt sind die früheren Aktionäre (einzeln), die noch nicht befriedigten Gläubiger der Gesellschaft sowie ihre früheren Organmitglieder, besonders die Abwickler.


    Als Aufsatz zum Thema Parteifähigkeit einer GmbH nach Löschung ist Saenger GmbHR 94, 300 zitiert.

    Mein Fazit: Ohne Nachtragsliquidation hätte ich doch arge Bedenken gegen einen Zuschlag, da die Schuldnerin nicht wirksam vertreten ist. Eine Zustellungsvertretung rettet nicht, da sie die Partei- und Prozessfähigkeit eines zu vertretenen Beteiligten voraussetzt. Nachtragsliquidation könnte durch den Gläubiger, aber nicht durch das Gericht beantragt werden. Für eine Einstellung nach § 28 ZVG dürfte es wegen des angesetzten Verkündungstermins zu spät sein.

    -----> Zuschlagsversagung !?!

  • Zitat Kai: "Mein Fazit: Ohne Nachtragsliquidation hätte ich doch arge Bedenken gegen einen Zuschlag, da die Schuldnerin nicht wirksam vertreten ist. "

    Schwierig, um ehrlich zu sein, ich weiß es auch nicht genau. Ich denke, Nachtragsliqidatoren müssen sein. Allerdings wirkt die Löschung im HR nicht konstitutiv, die Gesellschaft besteht trotz Löschung weiter, wenn noch Vermögen vorhanden ist. Mich würde interessieren, wie die Zustellungen gelaufen sind.
    z.B. die Terminsbestimmung, an wen war sie gerichtet, wer hat sie in Empfang genommen? Weitere Frage: war die Gesellschaft schon bei Beschlagnahme gelöscht?
    Stöber 17. Aufl., Rd.Nr. 19.3 zu § 15 behandelt das Thema ein wenig mit weiteren Nachweisen. Ich kann leider aus Zeitmangel dort nicht weiter recherchieren. Eine Lösung würde mich schon interessieren.
    Gruß
    Stefan

  • Zum Zeitpunkt der Beschlagnahme existierte die GmbH noch im Handelsregister.

    Die Terminsbestimmung wurde an den letzten Geschäftsführer zugestellt, der sich dann ca. 2 Wochen vor Termin gemeldet hat und mir die Fakten offenbart hat.

    Termin wurde dann auch von mir durchgeführt.

    Was tun ?

  • Tut mir leid Bossi, ich kann mich dem Thema mangels einer solchen praktischen Konstellation nur theoretisch nähern.

    Ich korrigiere mich etwas. Stefans Hinweis auf die fortbestehende Gesellschaft könnte auch angesichts der Stelle im Stöber richtig sein. Damit haben wir wohl kein Partei-, sondern (nur) ein Vertretungsproblem. Dann könnte der Zuschlag erteilt werden. Die Zustellung an die Schuldnerin kann aber erst per Nachtragsliquidatoren erfolgen.

    Nachteil: Wann die Rechtskraft eintritt und der Ersteher im GB eingetragen werden kann, steht dann in den Sternen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!