BZR - Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf

  • Guten Morgen,
    ich brauch mal wieder Eure Mithilfe. Gestern rief auf der Geschäftsstelle eine verurteilte Dame an, die gern wissen wollte, wann ihr Fauxpax nicht mehr im Führungszeugnis auftaucht. AG verurteilt sie am 24.08.2006 zu 9 Monaten Freiheitsstrafe, das LG ändert das Urteil am 29.11.2006 dahingehend ab, dass die Vollstreckung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (3 Jahre) ausgesetzt wird. Rechtskraft des LG-Urteils 29.11.2006.
    Nach §§ 33, 34 Abs. 1 Nr. 1.b) BZRG wird die Verurteilung nach einer 3-jährigen Frist nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen. Fristbeginn nach § 36 BZRG: Tag des ersten Urteils --> :confused:. Da beginnt doch schon mein erstes Problem - ist das der Tag des AG- oder des LG-Urteils? Ich habe leider keinen BZRG-Kommentar zur Verfügung... Nachdem ich dann in dem von Jojo gestarteten Thread "Wann vorbestraft" den Link zum Bundeszentralregister gelesen habe und mich dort kurz umgeschaut habe, war ich noch verwirrter, denn dort stand, dass die Strafe der Frist hinzuzurechnen sei :gruebel:. Das hab ich im BZRG so nicht rausgelesen. Und dann schließlich, wenn ich also davon ausgehe, dass der Tag des AG-Urteils der Tag des ersten Urteils ist (also der 24.08.2006), läuft dann die Frist am 23.08.2009 ab oder erst am Ende des Jahres (31.12.2009). :heul: Könnt Ihr meinen Knoten lösen ?!? :heul: :frustrier

  • Ich habe mich mit solchen Anfragen bei der StA nie befasst, sondern die Leute immer an das BZR direkt verwiesen. Die dortige Zuständigkeit ist auch gegeben und für die Bearbeiter dort reine Routine. Die StA ist eigentliche nur für die ordnungsgemäße Registermitteilung verantwortlich.

  • Danke, die Idee ist gut. Hab gleich die Anschrift vom BZR mit Telefon-Nr. auf meinen Geschäftsstellen verteilt. Solche Anfragen kommen nämlich immer häufiger - Führungszeugnisse scheinen öfter verlangt zu werden.

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