unbekannter Aufenthalt einer Partei mit PKH

  • Die Arbeit mache ich mir nicht: Ich hebe fast die meisten wegen unterlassener Einkommensmitteilung oder Nichtabgabe auf.

    Mein LAG sagt aber, dass die Partei zumindest Kenntnis haben muss, was ich auch als richtig empfinde.

    ....

    Also kannst du letztlich nie aufheben, wenn eine PKH-Partei cleverer Weise unbekannt verzogen ist? :gruebel:

    Macht ja auch keinen Sinn: Wo soll denn vollstreckt werden ?


    Offenbar macht es doch Sinn, siehe den Beitrag von Grottenolm.

    Selbst wenn die Justizkasse keine Anschrift herausfindet, kann man ggf. auf die in der damaligen PKH-Erklärung verzeichneten Vermögensbestandteile zurückgreifen (z. B. besteht das Konto vielleicht noch).

  • Nach einer nicht veröffentlichten Entscheidung des OLG Jena vom Juli 2019 kommt es nicht darauf an, ob die Aufforderungsschreiben und der Aufhebungsbeschluss der Partei persönlich zugegangen sind. Lediglich der Zugang beim beigeordneten Rechtsanwalt ist wichtig. Sofern der Anwalt die Schriftstücke nicht weiter leitet, liegt ein Anwaltsverschulden vor, welches sich aber die Partei zurechnen lassen muss. Hier ging es letztendlich um die Frage, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann (Partei hat von der Aufhebung erst Kenntnis durch Übersendung der Kostenrechnung erlangt).

    Gruß Grottenolm


    Ich sehe das genauso und habe auf dieser Grundlage auch schon häufiger PKH Bewilligungen aufgehoben.
    Der beigeordnete Rechtsanwalt vertritt im Überprüfungsverfahren.

    Die Partei muss die an den vertretenden Rechtsanwalt übersandten/zugestellten Schreiben/Erklärungen/Aufforderungen etc. gegen sich gelten lassen.

    Ob der Rechtsanwalt tatsächlich weiß, wo sein Mandant steckt, ist (wie immer eigentlich) nicht weiter von Belang.

    Ob und wie die Kosten nachher von der Kasse beigetrieben werden (können) ist Sache der Kasse

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Ich habe noch nie gesehen, dass die Kasse mal ein PKH-Heft angefordert hat. Das Ding wird mit dem Bemerken: Schuldner nicht zu ermitteln niedergeschlagen. Selbst wenn es richtig wäre, was ich unverändert bezweifle, wäre es daher Arbeit für offensichtlich nix.

  • Bei uns treffen häufiger Anfragen der Kasse ein mit der Bitte, die aus den Verfahrensakten ersichtlichen Vermögenswerte des Kostenschuldners mitzuteilen.

  • Ja, kennt man hier auch. :daumenrau

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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