Die Arbeit mache ich mir nicht: Ich hebe fast die meisten wegen unterlassener Einkommensmitteilung oder Nichtabgabe auf.
Mein LAG sagt aber, dass die Partei zumindest Kenntnis haben muss, was ich auch als richtig empfinde.
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Also kannst du letztlich nie aufheben, wenn eine PKH-Partei cleverer Weise unbekannt verzogen ist?
Macht ja auch keinen Sinn: Wo soll denn vollstreckt werden ?
Offenbar macht es doch Sinn, siehe den Beitrag von Grottenolm.
Selbst wenn die Justizkasse keine Anschrift herausfindet, kann man ggf. auf die in der damaligen PKH-Erklärung verzeichneten Vermögensbestandteile zurückgreifen (z. B. besteht das Konto vielleicht noch).