Buchempfehlung Rechtshilfe

  • Kann mir bitte jemand brauchbare Literatur betreffs Rechtshilfe empfehlen? Bin dafür an unserem Gericht allein zuständig und seit Jahren läuft die Bearbeitung nach "Learning by Doing" ab. Hab lediglich die lose Blattsammlung der ZRHO am Arbeitsplatz, aber es muß doch auch sowas wie einen Leitfaden oder einen HRP geben? Kann jemand helfen?

    Gruß Anja

  • Ich habe auch nur die ZRHO, das Internet, das Forum und einen guten Draht zur Sachbearbeiterin am Landgericht.
    Wüßte nicht, dass es dabei Literatur gibt ...

  • HRP "Steinert/Theede: Zivilprozeß, 8. Auflage, 2004, Kapitel 11. Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland, der berühmte juristische Verlag in München, der die HRP herausbringt, S. 375 bis S. 447".

    Das deckt schon ne ganze Menge ab.

    Im Übrigen wie #2.

    In NRW gibt es meines Wissens auch 2 Fortbildungsveranstaltungen pro Jahr in Recklinghausen. Die eine oder andere Fortbildung gibt es aber auch in den anderen Ländern. Einfach mal beim OLG nachfragen. Vielleicht haben die Referenten auch Skripte erstellt und Du kannst eines bekommen.

  • Meiner Meinung nach kann man festhalten: Eine an den Bedürfnissen der Praxis ausgerichtete umfassende Darstellung der internationalen Rechtshilfe wird auf dem juristischen Büchermarkt bisher schmerzlich vermisst.

    Ich verstehe auch nicht, warum die Thematik nicht systematisch in der Rechtspflegerausbildung vermittelt wird. Wie Anja schon schrieb: In der Praxis geht es immer nach dem Prinzip Learning by Doing oder auch Trial and Error.

    Dabei haben die Berührungspunkte der deutschen Justiz mit dem Ausland in den letzten Jahren gewaltig zugenommen.

  • Ich verstehe auch nicht, warum die Thematik nicht systematisch in der Rechtspflegerausbildung vermittelt wird.

    Vielleicht weil dafür nicht genug Zeit ist, der Bereich trotz der Zunahme in den vergangenen Jahren immer noch ein Randgebiet ist und er keine typische Rechtspflegeraufgabe ist. Bei vielen Gerichten werden die Auslandszustellungen durch die Geschäftsstelle erledigt.

  • Mein Rat beruht auf meinen eigenen Erfahrungen, ob er hilft weiß ich nicht. Als ich mit der Rechtshilfe begonnen habe, hatte ich eine lose Blättersammlung vom Vorgänge. Geholfen hat sie, wenn überhaupt, nur beim ersten halben Dutzend der Fälle.
    Die Rechtshilfe ist nur auf den ersten Blick verwirrend. Dies bessert sich sehr rasch, wenn man sich ein System zurechtzulegen, damit das einmal Erledigte nicht wieder vergessen wird. Es wichtig, die Erledigungsstücke abzuspeichern. In den Erledigungsstücken können dann die individuellen Daten durch Eingabefelder ersetzt werden und man hat damit die Grundlage für alle künftigen Fälle gleicher Art.
    Ich habe mir Ordner im Windows-Explorer angelegt, die den Zustellungen entsprechen, d. Ordner für die EU und Nicht-EU, letztere mit den Unterordnern vertraglicher und nicht vertraglicher Rechtsverkehr. Im Laufe der Zeit kommt dann die eine oder andere Hierarchieebene hinzu. Es lohnt sich, denn nach einige Zeit benötigt man z. B. für ein Zustellungszeugnis nur noch eine oder zwei Minuten.
    Man kann die einschlägigen Vorschriften aus dem Internet herunterladen und alles löschen, was nichts mit Zustellungen zu tun hat. Sie werden dann sehr übersichtlich.
    Die ZRHO ist als PDF-Datei ins Internet gestellt worden. Diese ist für manche Sachen hilfreicher als die aus NRW, weil man hier einen Suchbegriff eingeben kann, wie z.B. Begleitschreiben oder ähnliches. Man kann dann sicher sein, nichts zu übersehen.
    Gegenüber Fortbildungsmaßnahmen hat die geschilderte Vorgehensweise den Vorteil, dass manr die Erkenntnis selbst verschafft. Die Vergessensrate nach Fortbildungsmaßnahmen ist sehr groß und man muss in den Unterlagen wieder blättern, genau so wie in der gerbten Blättersammlung.

  • Dem Tip von rusu kann ich nur zustimmen.
    Mache zwar schon lange keine Rechtshilfe mehr, kann mich aber gut erinnern, wie ich mich erstmal irgendwie durchgewurschtelt habe, bis die ersten Lehrgänge kamen. Die waren gut.
    Ansonsten immer gute Vorstücke aufheben, an denen man sich langhangeln kann. Ich hatte dann für alles mögliche und exotische son Ding.
    Und vergesst neben der ZRHO die RiVAST nicht.
    Kann mich erinnern, dass im Strafbereich vieles auch etwas anders lief.

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