Hallo liebe Experten,
habe jetzt eine ganz tolle Akte übernommen, hoffe, dass mir jemand einen Denkanstoß geben kann.
Dem Ehemann wurde PKH ohne Raten für das Scheidungsverfahren bewilligt und dann noch für das Zugewinnausgleichsverfahren(im April 2006). In gesonderten Verfahren auch noch für UK und UE. Die Bewilligung für den Zugewinnausgleichsantrag erfolgte zeitlich deutlich nach den übrigen PKH-Bewilligungen (=antragsbedingt) und enthält folgenden Zusatz:
Der Ehemann hat den Erlös von ca. 15.000,- € aus dem Hausverkauf zu verwenden, sobald der Betrag vom Notaranderkonto freigegeben wird. Eine vorrangige Begleichung von Unterhaltsschulden ggü. dem Sozialamt bzw. der Ehefrau scheidet aus, weil der Unterhalt von den laufenden Einkünften erbracht werden muss.
Das S-Verfahren endete durch Scheidungsurteil vom August 2006, indem die Ehefrau u.a. zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs an den Ehemann i.H.v. 7.000,- € verurteilt wurde.
In allen Verfahren wurde dann (Jan. 2007) die Zahlung der Prozesskosten in einer Summe angeordnet, da ja Zugewinnausgleich und anteiliger Hauserlös vom Notaranderkonto zur Vfg. stehen (sollten).
Jetzt teilt die RAin des Ehemannes Folgendes mit:
Die Ehefrau stellt folgende Rechnung auf:
Unterhaltsrückstände : 14.700,- €
Verrechnung mit Zug. : - 7.000,- €
Abtretung ant. Hauserlös: - 7.500,- €
Die Ehefrau verweigert aus diesem Grund die Mitwirkung bei der Freigabe des Notaranderkontos. Unter dem Druck drohender PKH-Aufhebung hat der Ehemann seine Ex-Frau jetzt vor dem LG auf entsprechende Mitwirkung verklagt. Im dort. PKH-Prüfungsverfahren wurde der PKH-Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass die Auflagen im PKH-Beschluss vom April 2006 keine Rechtswirkungen zu Lasten der Ex-Frau entfalten. Der Antragsgegner wird auch nur die Prozesskosten nachträglich zu zahlen haben, wenn er im Rahmen der PKH-Bestimmungen ausreichend leistungsfähig ist. Dabei darf der ihm nicht (mehr) zustehende Hausverkaufserlös nicht berücksichtigt werden.
Nebenbei soll das Finanzamt auf die Ansprüche aus dem Notaranderkonto auch schon eine Pfändung über 1.700,- € ausgebracht haben.
Jetzt steh ich ganz schön auf dem Schlauch. Am liebsten würde ich die Beschlüsse, die Prozesskosten in einer Rate zu zahlen, aus den von der RAin dargelegten Gründen aufheben. Aber das stünde im Widerspruch zu der Anordnung des Richters bei Bewilligung der PKH, der die Lage bei Bewilligung ja kannte. Egal? Bitte um Hilfe!