Übergang auf die Staatskasse

  • Hallo zusammen :)

    ich habe hier in einem Sorgerechtsverfahren mit Antragsrücknahme eine Kostengrundentscheidung wonach die Parteien die Kosten je zur Hälfte (ausdrücklich so und nicht aufgehoben) tragen müssen.

    Mangels Entscheidung über das Sorgerecht keine Gerichtskosten :cool:

    . . . aber die Antragstellerin, die PKH hat, hatte einen RA der seine PKH-Vergütung bekommt . . .

    . . . das sind ja dann Verfahrenskosten die der Antragsgegner nach der Kostengrundentscheidung jetzt zur Hälfte zu tragen hat, oder liege ich da irgendwie falsch . . . :gruebel:

    Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das das Ergebnis war, das der Richter wollte, daher werde ich da vor Sollstellung nochmal nachfragen . . . :nixweiss:


  • . . . das sind ja dann Verfahrenskosten die der Antragsgegner nach der Kostengrundentscheidung jetzt zur Hälfte zu tragen hat, oder liege ich da irgendwie falsch . . . :gruebel:


    Sehe ich auch so. Nach der - m.E. ungewöhnlichen - Kostenentscheidung gilt: Alle Kosten, Gebühren usw. in einen Topf, dann jeweils eine Hälfte an Ast. und eine an Ag. Derjenige, der PKH hat, muss dann natürlich zunächst mal die Kosten nicht begleichen, sofern sie die PKH-Vergütung des eigenen RA nicht übersteigen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Sehe ich auch so. Nach der - m.E. ungewöhnlichen - Kostenentscheidung gilt: Alle Kosten, Gebühren usw. in einen Topf, dann jeweils eine Hälfte an Ast. und eine an Ag. Derjenige, der PKH hat, muss dann natürlich zunächst mal die Kosten nicht begleichen, sofern sie die PKH-Vergütung des eigenen RA nicht übersteigen.



    :( Sehr wahr, und deswegen werde ich auch bei der Richterin nachhaken . . . :(

    Zumal es sich um den Antragsgegner handelt, der zahlen müsste und der vielleicht/wohl überhaupt nichts für das Anzetteln des Verfahrens kann . . . der flippt mir doch aus, wenn er die Rechnung bekommt . . . aber dann verbinde ich ihn gleich an die Richterin weiter :D

  • Hat der Agg auch einen RA?
    Nach den Durchführungsbestimmungen zur PKH müsstest Du der Antragsgegnerseite erst mal Gelegenheit geben, ihre außergerichtlichen Kosten auch mitzuteilen (auch, sofern es keine PKH für die Antragsgegnerseite gibt). Und nur, wenn die Antragsgegnerseite keine mitteilt, deren außergerichtliche Kosten nach Aktenlage ermitteln.
    So dass rauskommen könnte, dass nicht die komplette Hälfte der Vergütung des Ast-Vertreters dem Agg zum Soll gestellt wird, sondern etwas weniger.

  • Hat der Agg auch einen RA?
    Nach den Durchführungsbestimmungen zur PKH müsstest Du der Antragsgegnerseite erst mal Gelegenheit geben, ihre außergerichtlichen Kosten auch mitzuteilen (auch, sofern es keine PKH für die Antragsgegnerseite gibt). Und nur, wenn die Antragsgegnerseite keine mitteilt, deren außergerichtliche Kosten nach Aktenlage ermitteln.
    So dass rauskommen könnte, dass nicht die komplette Hälfte der Vergütung des Ast-Vertreters dem Agg zum Soll gestellt wird, sondern etwas weniger.



    Nein, der Gegner hatte keinen RA, die Akte ist sa*dünn (nur 8 Blätter) . . .

    . . . da können beim Antragsgegner kaum Kosten entstanden sein :nixweiss:

  • Eine unverständliche Kostenentscheidung. Da hätte der Antragsgegner Rechtsmittel einlegen müssen. Die Frist hierfür ist sicher schon abgelaufen und da geht nun leider nichts mehr. Der Antragsgegner muss tatsächlich die Hälfte der Kosten der Antragstellerin tragen, wenn ihm keine eigenen zum Gegenrechnen entstanden sind. Ein Trermin hat ja offensichtlich auch nicht stattgefunden (wegen Fahrkosten, Verdienstausfall...)
    Auch die Richterin wird hieran nichts mehr ändern können - selbst wenn sie jetzt sagt, dass das falsch war.



  • Er könnte Fahrtkosten oder Verdienstausfall gehabt haben.

  • Eine unverständliche Kostenentscheidung. Da hätte der Antragsgegner Rechtsmittel einlegen müssen. Die Frist hierfür ist sicher schon abgelaufen und da geht nun leider nichts mehr. Der Antragsgegner muss tatsächlich die Hälfte der Kosten der Antragstellerin tragen, wenn ihm keine eigenen zum Gegenrechnen entstanden sind. Ein Trermin hat ja offensichtlich auch nicht stattgefunden (wegen Fahrkosten, Verdienstausfall...)
    Auch die Richterin wird hieran nichts mehr ändern können - selbst wenn sie jetzt sagt, dass das falsch war.



    Der Beschluß ist vom 08.11.2007 - aber ich kann der Bürger ja wohl kaum anschreiben und auffordern, Rechtsmittel einzulegen . . . vielleicht ändert die Richterin ihren Beschluß ja doch noch :cool:

  • Der Beschluß ist vom 08.11.2007 - aber ich kann der Bürger ja wohl kaum anschreiben und auffordern, Rechtsmittel einzulegen . . . vielleicht ändert die Richterin ihren Beschluß ja doch noch :cool:



    Die Richterin kann ihren Beschluss nicht ändern, wenn sich nicht aus den Gründen eindeutig ergibt, dass die KGE falsch formuliert ist. Das geht nur über ein RM.
    Aber du kannst ja mal die Richterin fragen, ob das von ihr so gewollt war. Wenn nicht, fragt sich, ob man nicht mal den Antragsgegner anruft. Schreibe würde ich ihm nichts.

  • Heute ist ja erst der 13.11.07. Da hätte der A-gegner noch ein paar Tage Zeit. Schicke ihm doch ganz schnell mal den Antrag auf Auszahlung aus der Staatskasse mit der Mitteilung, dass er davon gemäß Beschluss vom .... die Hälfte zu tragen hat und ihm diese Kosten nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - wenn bis dahin kein RM eingegangen ist - zum Soll gestellt werden. Da kann dir keiner was und der A-gegner weiß auch Bescheid und könnte noch handeln.

  • Heute ist ja erst der 13.11.07. Da hätte der A-gegner noch ein paar Tage Zeit. Schicke ihm doch ganz schnell mal den Antrag auf Auszahlung aus der Staatskasse mit der Mitteilung, dass er davon gemäß Beschluss vom .... die Hälfte zu tragen hat und ihm diese Kosten nach Ablauf der Rechtsmittelfrist - wenn bis dahin kein RM eingegangen ist - zum Soll gestellt werden. Da kann dir keiner was und der A-gegner weiß auch Bescheid und könnte noch handeln.



    :daumenrau prima Idee, wenn die Richterin ihren Beschluß nicht - wie auch immer - ändert, dann mache ich es so . . . ;)

    :2danke für den Tip ;)

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