Lästiger Cent

  • Hallo,

    ich habe in letzter Zeit häufiger das Problem, dass Banken bei den Löschungsbewilligungen alte Grundschulden falsch umrechnen und mir ein Cent fehlt:

    eingetragen: 200.000,00 DM
    zur Löschung bewilligt: 102.258,37 EUR
    (richtig gerundet: 102.258,38 EUR)

    Den früheren DM-Betrag enthalten diese Bewilligungen natürlich auch nicht.

    Bisher haben meine Sachbearbeiter es immer berichtigen lassen, aber da es sich in letzter Zeit so häuft, wollte ich mal wissen, wie es woanders gehandhabt wird.

  • Haben Rechtspfleger jetzt schon eigene Sachbearbeiter?:gruebel: Wo denn? Will ich auch.

    Das Thema erinnert mich an einen Aufsatz im Deutschen Rechtspfleger, in dem es darum ging, dass nach Teilabtretungen und Euro-Umstellungen oft ein Cent Differenz bliebe. Das ging über mehrere Seiten und das Fazit im Kollegenkreis war: hat der Schreiber nichts Besseres zu tun. Über den Cent denken wir überhaupt nicht nach. Letzteres sehe ich auch hier so. Es geht um einen offenkundigen Rechenfehler (natürlich traurig, dass so etwas gerade bei Banken passiert) und bei einem Cent (eigentlich sogar weniger) kostet jeder Gedanke daran mehr. Von den Kosten für eine Beanstandung will ich besser nicht anfangen. Spitzfindig rechtlich gesehen, kann man das vielleicht wieder anders sehen.

  • Die Rundungsfehler beruhen in der Regel darauf, dass die "normalen" Taschenrechner nicht genügend Stellen hinter dem Komma ausweisen. In rechtlicher Hinsicht ist die Sache (auch ohne "Spitzfindigkeit") insoweit klar, als die Löschungsbewilligung in diesen Fällen zu berichtigen wäre. In etlichen Fällen wird der richtige Betrag des Grundpfandrechts allerdings in der erforderlichen Eigentümerzustimmung (-bewilligung) enthalten sein.

    Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, ist in aller Regel davon auszugehen, dass sich der rechtsgeschäftliche Löschungswille des Grundpfandrechtsgläubigers und der materielle Zustimmungswille des Eigentümers auf das gesamte Recht (also auch den fehlenden Cent) erstreckt. In diesem Fall handelt es sich bei dem falschen Grundpfandrechtsbetrag lediglich um eine auf einem Rechenfehler beruhende Falschbezeichnung, die materiellrechtlich unschädlich ist und dem materiellen Erlöschen des gesamten Rechts nicht entgegensteht. Damit reduziert sich die genannte Problematik auf einen rein verfahrensrechtlichen Mangel, der darin besteht, dass die Löschungsbewilligung des Grundpfandrechtsbetrag nicht richtig ausweist. Da Haftungsgefahren aus naheliegenden Gründen nicht bestehen bzw. gegen Null tendieren, würde ich nicht päpstlicher sein als der Papst und die betreffenden Rechte ohne weiteres löschen.

    Hat sich die Bank insoweit verrechnet, als ein zusätzlicher Cent zur Löschung bewilligt wurde, so löst sich das materiellrechtliche Problem in der Weise, dass das Weniger im Mehr enthalten ist und daher auch in diesen Fällen von einem rein verfahrensrechtlichen Mangel auszugehen ist.

    In materieller Hinsicht entscheidend ist daher nach meinem Dafürhalten alleine, ob das zu löschende Grundpfandrecht in der Löschungsbewilligung im übrigen zweifelsfrei gekennzeichnet ist, so etwa bei Angabe der laufenden Nummer in Abt.III oder wenn für den bewilligenden Gläubiger (wie in aller Regel) nur ein Recht in der betreffenden Höhe im angegebenen Grundbuchblatt eingetragen ist.

    Fazit: Man kann alles übertreiben und man sollte nicht alles übertreiben!

    Im übrigen: Am besten ist, man rechnet in solchen Fällen genauso falsch wie der bewilligende Gläubiger. Dann liegt aus der Sicht des Grundbuchamts nämlich überhaupt kein (erkannter) Mangel vor, der die Frage nach einer Beanstandung des Eintragungsantrags aufkommen lässt. Aber das ist dann wohl wieder zu pragmatisch gedacht.

  • [quote=juris2112]
    Fazit: Man kann alles übertreiben und man sollte nicht alles übertreiben!

    Einmal auf die Füsse treten und danach klappts dann. Banken sollen durchaus lernfähig sein. Vielleicht reicht ja mal ein Anruf.

  • Vielen Dank für die Antworten bisher.

    Leider hat das auf die Füße treten nicht geholfen, denn sonst würde ich ja nicht immer noch fehlende Cents haben, nachdem wir schon einige Bewilligungen haben berichtigen lassen.

    Werde aber wohl die vorliegende Grundschuld löschen und lediglich einen Hinweis in die Eintragungsnachricht aufnehmen. In der Hoffnung, dass der Bank ihr Rechenfehler wenigstens peinlich ist. :)

  • Bei den gelben Jungs bin ich mir auch nicht so sicher.
    Waahrscheinlich krabbeln die Mitarbeiter noch über die Flure und suchen den verlorengegangenen Cent :wechlach:

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