Hinterlegung nach Uralt-Recht möglich?

  • Hallo,

    heute gibt es ja bei uns im Osten den § 10 GBBeRG, wonach für Uraltrechte in Abt. III Geld hinterlegt wird und das Recht aufgrund Hinterlegungsschein gelöscht werden kann.

    Jetzt meine Frage:
    Gab es so etwas früher auch schon mal? Ich habe hier nämlich 2 Rechte (ca. 1.000 Goldmark) und einen Hinterlegungsschein von 1943 wonach der Eigentümer 60 Reichsmark hinterlegt hat. Als Grund ist angegeben "... zum Zweck der Löschung der Rechte ..." und hinterlegt wurde für die "..unbekannten Erben der eingetragenen Gläubiger..."

    Annahmeanordnung und Zahlungsbestätigung sind ordnungsgemäß ausgefüllt.
    War das damals möglich? Ich konnte leider keine gesetzliche Grundlage herausfinden. Und irgendwie kommt mir der Betrag von 60 RM sehr niedrig vor... Heute müsste der Eigentümer ca. 600 Euro hinterlegen!

    Mit freundlichem Gruss,
    F.

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