Prüfung Ausschlagungserklärung im Erbscheinsverfahren

  • Ich habe im Rahmen eines Erbscheinsantrages die Wirksamkeit einer Ausschlagungserklärung zu prüfen.
    Die Ausschlagungserklärung erfolgte 2 Jahre nach dem Erbfall und in der Urkunde ist keine Erklärung enhalten, seit wann Kenntnis von dem Anfall der Erbschaft bestand.
    Nun frage ich mich, ob ich den Erbscheinsantragsteller, den Notar, der die Ausschlagungserklärung aufgenommen hat, oder den Ausschlagenden selbst hierzu befrage.
    Ich habe den Notar, der den Erbscheinsantrag aufgenommen hat, zunächst im Rahmen einer Zwischenverfügung (es fehlten ohnehin noch Urkunden) mitgeteilt, dass die Wirsamkeit der Ausschlagungserklärung fraglich ist, da nicht angegeben wurde, seit wann Kenntnis vom Anfall der Erbschaft bestand.
    Es folgte hierauf jedoch keine Reaktion.

  • Den Notar zu fragen, ist wahrscheinlich zwecklos, weil er ja nur die Unterschrift des Beteiligten beglaubigt hat. Also am besten nochmal beim Ausschlagenden selbst anfragen. Näheres lässt sich dann erst nach dem Vorliegen der Antwort sagen.

    Aus den Nachlassakten ergibt sich wohl nicht, ob und ggf. wann der Beteiligte Kenntnis vom Erbfall erlangt haben könnte?

    Gesetzliche oder testamentarische Erbfolge?

  • Würde auch in den Nachlassakten nachschauen wann der Betroffene vom Nachlassgericht in Kenntnis gesetzt wurde. Laut einer Entscheidung unseres LG ist für den Zeitpunkt des Fristbeginns für die Ausschlagungserklärung der Zeitpunkt maßgebend in dem der Betroffene vom Nachlassgericht zuverlässig über sein Erbrecht informiert wurde!

  • Es handelt sich um gesetzliche Erbfolge und aus der Akte ist leider kein Zeitpunkt ersichtlich, da es sich um eine dirkete Miterbin handelt. Da es die Nichte der Verstorbenen ist, erscheint es mir aber ggfs. glaubhaft, dass sie nicht unmittelbar nach dem Tod Kenntnis vom Anfall erhalten hat.

  • Man könnte doch die "Erbin" im Wege der Rechtshilfe anhören, wann Sie von dem Anfall der Erbschaft erfahren hat, oder?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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